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Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzen

Wofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.

Stand: Juli 2026

Wer erhält den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro pro Monat. Das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Der Betrag wird normalerweise nicht automatisch ausgezahlt. Er dient als zweckgebundene Kostenerstattung für anerkannte Leistungen.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Je nach Pflegegrad und Landesrecht kommen insbesondere infrage:

  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • bestimmte Leistungen ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste
  • Betreuung, Begleitung oder Hilfe im Haushalt durch anerkannte Anbieter

Bei Pflegegrad 1 kann der Betrag außerdem für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, zum Beispiel für Hilfe beim Duschen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist dies mit dem Entlastungsbetrag grundsätzlich nicht möglich; dafür sind Pflegesachleistungen vorgesehen.

Welche Alltagshilfen anerkannt sind, regelt das jeweilige Bundesland. Eine privat bezahlte Hilfe ohne Anerkennung kann deshalb von der Erstattung ausgeschlossen sein.

So funktioniert die Erstattung

Es gibt zwei verbreitete Wege:

  1. Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie mit einem Erstattungsantrag bei der Pflegekasse ein.
  2. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit der anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Bewahren Sie Rechnungen, Leistungsnachweise und Abtretungen auf. Kontrollieren Sie regelmäßig bei der Pflegekasse, wie hoch Ihr Restguthaben ist.

Verfällt nicht genutztes Guthaben?

Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden in die folgenden Monate übertragen. Guthaben aus einem Kalenderjahr kann noch bis zum Ende des folgenden ersten Halbjahres genutzt werden.

Beispiel: Nicht verbrauchtes Guthaben aus 2025 kann grundsätzlich bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Danach verfällt der Rest.

Umwandlungsanspruch zusätzlich prüfen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können unter Voraussetzungen bis zu 40 Prozent ihres nicht genutzten ambulanten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das ist nicht dasselbe wie der Entlastungsbetrag und kann die verfügbare Unterstützung deutlich erhöhen. Allerdings wirkt sich die Nutzung auf ein mögliches anteiliges Pflegegeld aus.

Häufige Fehler

  • Anbieter beauftragen, ohne dessen Anerkennung zu prüfen
  • Rechnungen nicht rechtzeitig einreichen
  • Restguthaben nicht bei der Pflegekasse erfragen
  • Entlastungsbetrag und Sachleistungsbudget verwechseln
  • Leistungen nutzen, die im eigenen Pflegegrad nicht erstattungsfähig sind

Praktischer nächster Schritt

Bitten Sie die Pflegekasse schriftlich um:

Bitte teilen Sie mir den aktuell verfügbaren Entlastungsbetrag einschließlich übertragener Restbeträge sowie die letzte Nutzungsfrist mit.

Danach können Sie gezielt einen anerkannten Anbieter auswählen.

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Quellen

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