Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Tagespflege: Unterstützung am Tag, Wohnen zu Hause
In der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Einrichtung und kehrt anschließend nach Hause zurück. Das kann Angehörige entlasten, soziale Kontakte fördern und den Tagesablauf stabilisieren.
Leistungen 2026
| Pflegegrad | monatlicher Höchstbetrag |
|---|---|
| 1 | Einsatz des Entlastungsbetrags möglich |
| 2 | 721 Euro |
| 3 | 1.357 Euro |
| 4 | 1.685 Euro |
| 5 | 2.085 Euro |
Der Betrag deckt pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung, notwendige Behandlungspflege in der Einrichtung und grundsätzlich die erforderliche Beförderung.
Welche Kosten bleiben?
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen grundsätzlich privat getragen werden. Der Entlastungsbetrag kann dafür unter Voraussetzungen genutzt werden. Lassen Sie sich Pflegekosten, Fahrdienst und Eigenanteile getrennt ausweisen.
Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst
Tagespflege kann bei Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich zu ambulanten Sachleistungen und Pflegegeld in voller Höhe beansprucht werden. Sie kürzt diese Leistungen nicht.
Eine passende Einrichtung erkennen
Achten Sie auf:
- Öffnungs- und Abholzeiten,
- Fahrtdauer,
- Erfahrung mit Demenz oder besonderen Erkrankungen,
- Barrierefreiheit,
- Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten,
- Mahlzeiten und Diäten,
- Notfallabläufe,
- transparente Kosten.
Ein Probetag erleichtert die Entscheidung.
Häufige Fragen
Muss Tagespflege täglich besucht werden?
Nein. Umfang und Wochentage werden individuell vereinbart.
Ist der Fahrdienst immer kostenlos?
Die notwendige Beförderung gehört zum Leistungsumfang, kann aber das verfügbare Budget mitbeanspruchen. Die konkrete Abrechnung ist zu prüfen.
Kann Pflegegrad 1 Tagespflege nutzen?
Ja, aber ohne eigenen teilstationären Leistungsbetrag. Der Entlastungsbetrag kann eingesetzt werden.
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