Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Hilfsmittel-Zuzahlung: Welche Regel gilt?
Die Höhe der Zuzahlung hängt davon ab, ob Kranken- oder Pflegekasse leistet und ob das Produkt verbraucht oder dauerhaft genutzt wird. Zuzahlung und Mehrkosten sind außerdem nicht dasselbe.
Hilfsmittel der Krankenkasse
Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zahlen Erwachsene grundsätzlich 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung darf nie höher als die tatsächlichen Kosten sein.
| Kassenpreis | gesetzliche Zuzahlung |
|---|---|
| 4 Euro | 4 Euro |
| 40 Euro | 5 Euro |
| 75 Euro | 7,50 Euro |
| 300 Euro | 10 Euro |
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie bestimmte Inkontinenz- oder Stomaprodukte beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Packung, insgesamt höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf.
Pflegehilfsmittel der Pflegekasse
Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Pflegebedürftige ab 18 Jahren grundsätzlich zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Größere Geräte werden häufig leihweise überlassen; dann kann die Zuzahlung entfallen.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erstattet die Pflegekasse 2026 bis zu 42 Euro monatlich. Bei einer passenden Versorgung innerhalb dieses Betrags darf nicht automatisch eine zusätzliche gesetzliche Zuzahlung wie bei technischen Pflegehilfsmitteln verlangt werden.
Mehrkosten sind etwas anderes
Wählen Versicherte eine Ausstattung, die über das medizinisch oder pflegerisch Notwendige hinausgeht, können Mehrkosten entstehen. Beispiele:
- besondere Farbe oder Design
- Komfortausstattung ohne notwendige Begründung
- Anbieter ohne Kassenvertrag
- teureres Modell trotz geeigneter Kassenalternative
Mehrkosten können deutlich höher als die gesetzliche Zuzahlung sein und zählen häufig nicht zur Belastungsgrenze.
Vor der Unterschrift muss klar sein:
- Was zahlt die Kasse?
- Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
- Welche Mehrkosten entstehen einmalig?
- Welche Folgekosten bleiben privat?
Zuzahlungsbefreiung
Gesetzliche Zuzahlungen der Krankenkasse werden auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet. Wer die Grenze erreicht, kann eine Befreiung beantragen. Private Mehrkosten werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind mit Ausnahmen von gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Weiterlesen
- Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
- Hilfsmittel beantragen: der Weg zur Zusage
- Inkontinenzversorgung organisieren
Quellen
Passende Themen zu Zuzahlung Hilfsmittel
- Zuzahlungsbefreiung bei der KrankenkasseBelastungsgrenze berechnen und Antrag stellen.
- Hilfsmittel beantragen: der Weg zum JaVerordnung, Hilfsmittelverzeichnis, Genehmigung.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse pauschal?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.
Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?
Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Zuzahlung Hilfsmittel“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.