Zum Inhalt springen

Pflegebett: Auswahl und Kostenübernahme

Wann die Kasse zahlt und welche Modelle taugen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflegebett: Sicherer liegen und leichter pflegen

Ein Pflegebett kann Transfers erleichtern, eine passende Arbeitshöhe schaffen und selbstständiges Aufstehen unterstützen. Es ist aber nur dann hilfreich, wenn Modell, Matratze, Zubehör und Raum zur individuellen Situation passen.

Kranken- oder Pflegekasse?

Die Krankenkasse kann zuständig sein, wenn das Bett vor allem zur Sicherung einer Krankenbehandlung oder zum Ausgleich einer Behinderung benötigt wird.

Die Pflegekasse kann leisten, wenn ein Pflegegrad besteht und das Bett:

  • die häusliche Pflege erleichtert,
  • Beschwerden lindert oder
  • eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.

Pflegebetten werden häufig leihweise bereitgestellt.

Wichtige Funktionen

  • elektrisch verstellbare Liegehöhe
  • verstellbarer Rücken- und Beinbereich
  • sichere Bremsen
  • passende Liegefläche und Belastbarkeit
  • Aufrichter oder Haltegriff
  • ausreichender Platz für Transfer und Pflege
  • Möglichkeit einer passenden Matratze

Seitengitter sind keine automatische Sicherheitslösung. Sie können die Freiheit einschränken, Überklettern provozieren und Verletzungen verursachen. Erforderlichkeit, Einwilligung und rechtliche Voraussetzungen müssen individuell geprüft werden.

Matratze gesondert betrachten

Eine Standardmatratze passt nicht bei jedem Risiko. Bei Druckgefährdung, Schmerzen, starkem Schwitzen oder eingeschränkter Bewegung kann eine besondere Matratze nötig sein. Sie ersetzt keine regelmäßige Hautkontrolle, Bewegung und fachgerechte Positionierung.

Antrag und Begründung

Beschreiben Sie konkret:

  • Warum reicht das vorhandene Bett nicht?
  • Welche Pflegehandlung ist gefährlich oder kaum möglich?
  • Wie erfolgt der Transfer?
  • Besteht Sturz- oder Druckrisiko?
  • Welche Funktionen sind notwendig?
  • Wer führt die Pflege durch?

Pflegeberatung, Pflegedienst, Arzt oder Therapeut können die Bedarfsermittlung unterstützen.

Vor der Lieferung

Messen Sie:

  • Türbreiten
  • Raum und Stellfläche
  • Weg bis zum Aufstellort
  • vorhandene Steckdose
  • Platz auf beiden Bettseiten
  • Bodenbelastbarkeit bei besonderen Systemen

Klären Sie Aufbau, Einweisung, Wartung, Notabsenkung und Ansprechpartner bei Defekten.

Sicher nutzen

  • Bremsen vor Transfer feststellen.
  • Kabel stolperfrei verlegen.
  • Bett für Pflege auf Arbeitshöhe stellen.
  • Zum Schlafen je nach Sturzrisiko niedrig einstellen.
  • Bewegungsflächen freihalten.
  • Elektrische Fehler sofort melden.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen

Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.