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Rollstuhl: Typen, Anpassung, Zuzahlung

Aktiv, Leichtgewicht oder Elektrorollstuhl.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Rollstuhl: Mobilität individuell sichern

Ein Rollstuhl soll nicht nur von einem Ort zum anderen bringen. Er muss Sitzen, Bewegen, Transfer, Druckentlastung und Teilhabe ermöglichen. Deshalb beginnt eine gute Versorgung mit dem Alltag der Person – nicht mit einem Katalogmodell.

Wichtige Rollstuhlarten

Standardrollstuhl

Für vorübergehende Nutzung oder überwiegendes Schieben geeignet. Er ist oft schwer und nur begrenzt individuell einstellbar.

Leichtgewichtrollstuhl

Leichter zu transportieren und häufig besser anpassbar. Er kann für Personen sinnvoll sein, die teilweise selbst fahren.

Aktivrollstuhl

Sehr individuell eingestellt und auf effizientes selbstständiges Fahren ausgerichtet. Voraussetzung sind entsprechende Fähigkeiten und ein passendes Nutzungsziel.

Elektrorollstuhl

Für Menschen, die einen Greifreifenrollstuhl nicht ausreichend bewegen können. Steuerung, Sitzfunktionen, Wohnraum und sichere Bedienung müssen umfassend geprüft werden.

Pflegerollstuhl

Unterstützt Menschen mit hohem Positionierungsbedarf. Sitzkantelung und Rückenverstellung können Druck verteilen und Pflege erleichtern.

Die Anpassung entscheidet

Wichtige Punkte:

  • Sitzbreite und Sitztiefe
  • Rücken- und Armlehnenhöhe
  • Fußstützen
  • Sitzkissen
  • Schwerpunkt und Kippschutz
  • Greifreifen oder Steuerung
  • Transfermöglichkeiten
  • Körperhaltung und Druckrisiko
  • Türen, Aufzug und Fahrzeugtransport

Ein zu breiter Rollstuhl erschwert das Fahren und die Haltung. Ein zu enger Rollstuhl kann Druckstellen verursachen.

Bedarf gut begründen

Die Verordnung sollte die notwendigen Funktionen beschreiben. Ergänzend helfen:

  • ärztliche Diagnose und Mobilitätseinschränkung
  • therapeutischer Erprobungsbericht
  • Maße und Sitzanalyse
  • Beschreibung von Wohnung, Schule oder Arbeitsplatz
  • Ziele wie selbstständiges Fahren oder sicherer Transfer

Bei komplexer Versorgung ist eine Erprobung mehrerer Modelle sinnvoll.

Kosten und Mehrkosten

Die Krankenkasse kann einen medizinisch notwendigen Rollstuhl als Sachleistung bereitstellen, häufig leihweise. Erwachsene leisten grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro.

Eine bestimmte Farbe, Sonderausstattung ohne medizinische Notwendigkeit oder ein Anbieter außerhalb des Kassennetzes kann Mehrkosten verursachen. Diese müssen vor der Entscheidung transparent erklärt werden.

Wartung und Sicherheit

  • Reifen und Bremsen prüfen
  • Steckachsen kontrollieren
  • Sitzkissen richtig positionieren
  • Belastungsgrenze beachten
  • elektrische Systeme laden und warten
  • Reparaturen über den zuständigen Anbieter melden

Bei Rötungen oder Hautschäden muss die Sitzversorgung rasch fachlich überprüft werden.

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Quellen

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Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse pauschal?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es 42 Euro monatlich – unabhängig vom Pflegegrad, ab Pflegegrad 1.

Wie hoch ist der Zuschuss für Umbauten?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Betrag.

Muss ich Hilfsmittel selbst bezahlen?

Bei technischen Hilfsmitteln der Krankenkasse fallen in der Regel 10 Prozent Zuzahlung an, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich.