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Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

600 bis 1.800 Euro ohne Einzelnachweis.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Pflege-Pauschbetrag: Entlastung für unentgeltlich Pflegende

Wer einen pflegebedürftigen Menschen persönlich betreut und dafür keine Einnahmen erhält, kann in der Einkommensteuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Er soll typische eigene Belastungen der Pflegeperson pauschal berücksichtigen.

Es handelt sich nicht um eine Auszahlung der Pflegekasse. Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen der pflegenden Person.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe sich eine Regelung im Einzelfall auswirkt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.

Höhe des Pflege-Pauschbetrags

Situation der gepflegten Personjährlicher Pflege-Pauschbetrag
Pflegegrad 2600 Euro
Pflegegrad 31.100 Euro
Pflegegrad 4 oder 51.800 Euro
steuerrechtlich hilflos1.800 Euro

Wird der Pflegegrad im Laufe eines Kalenderjahres geändert, ist grundsätzlich der höchste in diesem Jahr festgestellte Pflegegrad maßgeblich. Der Betrag wird nicht monatsweise gekürzt.

Voraussetzungen

Die Pflegeperson muss:

  • die Pflege persönlich durchführen,
  • in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person pflegen,
  • innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums pflegen,
  • für die Pflege keine Einnahmen erhalten,
  • die steuerliche Identifikationsnummer der gepflegten Person angeben.

Professionelle Unterstützung schließt den Pauschbetrag nicht automatisch aus. Der eigene persönliche Pflegeanteil muss aber tatsächlich bestehen.

Was bedeutet „keine Einnahmen“?

Wer das Pflegegeld als eigene Vergütung erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag grundsätzlich gefährden. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung, sondern ob die Pflegeperson Einnahmen für ihre Pflegetätigkeit bekommt.

Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Eltern: Pflegegeld, das Eltern für ihr Kind mit Behinderung erhalten, zählt unabhängig von seiner Verwendung nicht als schädliche Einnahme im Sinne dieser Vorschrift.

Erstattungen ausschließlich nachgewiesener Auslagen können anders zu beurteilen sein als eine Vergütung. Dokumentieren Sie deshalb Fahrt-, Einkaufs- oder Materialkosten und deren Erstattung getrennt.

Wenn mehrere Personen pflegen

Erfüllen mehrere Steuerpflichtige die Voraussetzungen für dieselbe gepflegte Person, wird der Pauschbetrag durch die Zahl dieser Pflegepersonen geteilt.

Beispiel:

  • Mutter hat Pflegegrad 3,
  • zwei Geschwister pflegen persönlich und unentgeltlich,
  • beide erfüllen alle Voraussetzungen,
  • 1.100 Euro werden grundsätzlich aufgeteilt,
  • jede Person beantragt 550 Euro.

Eine Aufteilung nach Zeitanteilen sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor.

Pflege mehrerer Menschen

Pflegt eine Person mehrere pflegebedürftige Menschen und erfüllt jeweils die Voraussetzungen, kann der Pflege-Pauschbetrag grundsätzlich für jede gepflegte Person gesondert in Betracht kommen. Die jeweiligen Identifikationsnummern und Nachweise müssen angegeben werden.

Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?

Der Pflege-Pauschbetrag wird anstelle der tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen der Pflegeperson wegen dieser Pflege genutzt. Sind nachweisbare eigene Kosten deutlich höher, kann die Prüfung nach § 33 EStG günstiger sein. Dort wirkt sich allerdings grundsätzlich nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung aus.

Rechnungen für professionelle Pflegedienste können daneben unter anderen Vorschriften relevant sein, soweit kein Doppelansatz entsteht.

Typische Fehler

  • Pflegegeld wird als Vergütung weitergegeben, aber der Pauschbetrag trotzdem vollständig beantragt.
  • Die persönliche Pflege findet tatsächlich nicht statt.
  • Mehrere Pflegepersonen beantragen jeweils den vollen Betrag.
  • Die Identifikationsnummer der gepflegten Person fehlt.
  • Pflegegrad und Kalenderjahr werden verwechselt.
  • Pauschbetrag und dieselben tatsächlichen Kosten werden doppelt angesetzt.

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Quellen

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Häufige Fragen

Muss ich mit der gepflegten Person verwandt sein?

§ 33b Absatz 6 EStG verlangt nicht ausdrücklich ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis. Die übrigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich?

Nein. Die persönliche Pflege kann in der Wohnung der Pflegeperson oder in der Wohnung der gepflegten Person stattfinden.

Kann ich den Betrag schon bei Pflegegrad 1 erhalten?

Nein. Der Pflege-Pauschbetrag beginnt bei Pflegegrad 2, sofern nicht die besonderen Voraussetzungen der steuerrechtlichen Hilflosigkeit erfüllt sind.

Muss ich jede Pflegestunde nachweisen?

Das Gesetz setzt keinen festen wöchentlichen Stundenwert für diesen Pauschbetrag fest. Die persönliche Pflege muss jedoch tatsächlich durchgeführt und bei Nachfragen plausibel gemacht werden können.

Ihr nächster Schritt

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  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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