Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Pflege-Pauschbetrag: Entlastung für unentgeltlich Pflegende
Wer einen pflegebedürftigen Menschen persönlich betreut und dafür keine Einnahmen erhält, kann in der Einkommensteuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag beantragen. Er soll typische eigene Belastungen der Pflegeperson pauschal berücksichtigen.
Es handelt sich nicht um eine Auszahlung der Pflegekasse. Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen der pflegenden Person.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe sich eine Regelung im Einzelfall auswirkt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Höhe des Pflege-Pauschbetrags
| Situation der gepflegten Person | jährlicher Pflege-Pauschbetrag |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.100 Euro |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 Euro |
| steuerrechtlich hilflos | 1.800 Euro |
Wird der Pflegegrad im Laufe eines Kalenderjahres geändert, ist grundsätzlich der höchste in diesem Jahr festgestellte Pflegegrad maßgeblich. Der Betrag wird nicht monatsweise gekürzt.
Voraussetzungen
Die Pflegeperson muss:
- die Pflege persönlich durchführen,
- in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person pflegen,
- innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums pflegen,
- für die Pflege keine Einnahmen erhalten,
- die steuerliche Identifikationsnummer der gepflegten Person angeben.
Professionelle Unterstützung schließt den Pauschbetrag nicht automatisch aus. Der eigene persönliche Pflegeanteil muss aber tatsächlich bestehen.
Was bedeutet „keine Einnahmen“?
Wer das Pflegegeld als eigene Vergütung erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag grundsätzlich gefährden. Entscheidend ist nicht nur die Bezeichnung, sondern ob die Pflegeperson Einnahmen für ihre Pflegetätigkeit bekommt.
Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Eltern: Pflegegeld, das Eltern für ihr Kind mit Behinderung erhalten, zählt unabhängig von seiner Verwendung nicht als schädliche Einnahme im Sinne dieser Vorschrift.
Erstattungen ausschließlich nachgewiesener Auslagen können anders zu beurteilen sein als eine Vergütung. Dokumentieren Sie deshalb Fahrt-, Einkaufs- oder Materialkosten und deren Erstattung getrennt.
Wenn mehrere Personen pflegen
Erfüllen mehrere Steuerpflichtige die Voraussetzungen für dieselbe gepflegte Person, wird der Pauschbetrag durch die Zahl dieser Pflegepersonen geteilt.
Beispiel:
- Mutter hat Pflegegrad 3,
- zwei Geschwister pflegen persönlich und unentgeltlich,
- beide erfüllen alle Voraussetzungen,
- 1.100 Euro werden grundsätzlich aufgeteilt,
- jede Person beantragt 550 Euro.
Eine Aufteilung nach Zeitanteilen sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor.
Pflege mehrerer Menschen
Pflegt eine Person mehrere pflegebedürftige Menschen und erfüllt jeweils die Voraussetzungen, kann der Pflege-Pauschbetrag grundsätzlich für jede gepflegte Person gesondert in Betracht kommen. Die jeweiligen Identifikationsnummern und Nachweise müssen angegeben werden.
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Der Pflege-Pauschbetrag wird anstelle der tatsächlichen außergewöhnlichen Belastungen der Pflegeperson wegen dieser Pflege genutzt. Sind nachweisbare eigene Kosten deutlich höher, kann die Prüfung nach § 33 EStG günstiger sein. Dort wirkt sich allerdings grundsätzlich nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung aus.
Rechnungen für professionelle Pflegedienste können daneben unter anderen Vorschriften relevant sein, soweit kein Doppelansatz entsteht.
Typische Fehler
- Pflegegeld wird als Vergütung weitergegeben, aber der Pauschbetrag trotzdem vollständig beantragt.
- Die persönliche Pflege findet tatsächlich nicht statt.
- Mehrere Pflegepersonen beantragen jeweils den vollen Betrag.
- Die Identifikationsnummer der gepflegten Person fehlt.
- Pflegegrad und Kalenderjahr werden verwechselt.
- Pauschbetrag und dieselben tatsächlichen Kosten werden doppelt angesetzt.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegepauschbetrag
- Pflegekosten in der SteuererklärungAußergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen.
- Behinderten-PauschbetragGestaffelt nach Grad der Behinderung.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegepauschbetrag“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.