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Bis der vollständige Text online ist, beantwortet unser digitaler Pflegeberater Ihre Frage zu „Pflegezusatzversicherung“ sofort – oder Sie sprechen direkt mit einer Pflegeberaterin.
Darum geht es
Pflegetagegeld, Pflegekosten- und Rentenpolice. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „Finanzen, Sozialhilfe und Steuern“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Passende Themen zu Pflegezusatzversicherung
- Pflege-Bahr: staatlich geförderte ZusatzversicherungFörderung, Grenzen, Alternativen.
- Was Pflege wirklich kostetRealistische Rechnung für zu Hause und Heim.
Häufige Fragen
Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?
Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.
Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.
Was lässt sich steuerlich absetzen?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegezusatzversicherung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.