Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, nicht als Lohn an Angehörige. Die pflegebedürftige Person kann es weitergeben, um die selbst organisierte Pflege anzuerkennen oder Kosten auszugleichen. Einen automatischen Anspruch der Pflegeperson auf das gesamte Pflegegeld gibt es nicht.
Wer erhält das Pflegegeld?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu, wenn sie die notwendige häusliche Pflege selbst sicherstellen. Die aktuellen Monatsbeträge betragen:
Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Wer zusätzlich Pflegesachleistungen nutzt, erhält bei der Kombinationsleistung nur den nicht verbrauchten prozentualen Pflegegeldanteil.
Weitergabe ist freiwillig
Die pflegebedürftige Person entscheidet grundsätzlich über die Verwendung, solange die erforderliche Pflege sichergestellt ist. Eine Weitergabe kann:
- Anerkennung für regelmäßige Pflege sein,
- Fahrt- und Auslagen ausgleichen,
- mehrere Pflegepersonen anteilig berücksichtigen,
- zur Finanzierung einer Ersatzpflege beitragen.
Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit müssen Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer im Interesse der pflegebedürftigen Person handeln und ihre Vertretungsmacht beachten. Sie dürfen sich nicht ohne klare Grundlage selbst begünstigen.
Steuerliche Einordnung
§ 3 Nr. 36 EStG kann Einnahmen für Pflegeleistungen bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegelds steuerfrei stellen, wenn sie Angehörige oder andere Personen erhalten, die gegenüber der pflegebedürftigen Person eine sittliche Pflicht erfüllen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab.
Zahlungen oberhalb des Pflegegelds, regelmäßige vertragliche Vergütungen oder eine Tätigkeit für mehrere Personen können steuer- und sozialversicherungsrechtlich anders zu beurteilen sein. Holen Sie bei höheren oder dauerhaften Zahlungen fachlichen Rat ein.
Auswirkungen auf die soziale Sicherung
Eine Weitergabe bis zur Höhe des dem Pflegeanteil entsprechenden Pflegegelds schließt die Einordnung als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson in der Rentenversicherung nicht automatisch aus. Entscheidend bleiben unter anderem Pflegegrad, Umfang, häusliche Umgebung und Erwerbsarbeitszeit.
Wird tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vereinbart, können Anmeldung, Mindestlohn, Steuer, Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Pflichten entstehen.
Faire Aufteilung in der Familie
Eine transparente Vereinbarung sollte berücksichtigen:
- tatsächliche Pflegezeit,
- Nacht- und Wochenendbelastung,
- Fahrtkosten,
- organisatorische Verantwortung,
- direkte Auslagen,
- Einsatz professioneller Dienste,
- Rücklage für Ersatzpflege oder Hilfsmittel.
Nicht jede Hilfe muss nach Stunden bezahlt werden. Wichtig ist, dass Erwartungen offen besprochen und Entscheidungen der pflegebedürftigen Person respektiert werden.
Einfache Dokumentationsvorlage
Hinweis: Der folgende Text ist eine unverbindliche Organisations- und Formulierungshilfe und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Monat: [Monat] — Erhaltenes Pflegegeld: [Betrag] — Weitergabe an [Name]: [Betrag] für [Pflege/Auslagen/Fahrten] — Rücklage für [Zweck]: [Betrag] — Vereinbart am: [Datum]
Die Vorlage ist eine Organisationshilfe und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fehler
- Pflegegeld als staatlichen Lohn für Angehörige bezeichnen,
- automatische hälftige Aufteilung annehmen,
- Zahlungen ohne Zustimmung der pflegebedürftigen Person vornehmen,
- Eigenüberweisungen durch Bevollmächtigte ohne klare Grundlage,
- hohe Zusatzvergütung steuerlich ungeprüft lassen,
- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 vergessen.
Häufige Fragen
Muss Pflegegeld vollständig weitergegeben werden?
Nein. Es steht der pflegebedürftigen Person zu und soll die selbst organisierte Pflege sichern.
Darf das Pflegegeld auf das Konto der Pflegeperson gehen?
Die Kontoverbindung kann mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Anspruchsinhaber bleibt die pflegebedürftige Person; Vertretung und Verfügungsbefugnis müssen eindeutig sein.
Ist weitergegebenes Pflegegeld steuerfrei?
Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG kann es bis zur gesetzlichen Höhe steuerfrei sein. Bei Zweifeln sollte eine Steuerberatung erfolgen.
Hat die Pflegeperson dadurch Rentenansprüche?
Nicht wegen der Zahlung allein. Rentenbeiträge hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen der nicht erwerbsmäßigen Pflege ab.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegegeld weitergeben
- Pflegekosten in der SteuererklärungAußergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen.
- Familieninterne PflegevereinbarungSchriftlich festhalten, wer was übernimmt.
Häufige Fragen
Muss Pflegegeld vollständig weitergegeben werden?
Nein. Es steht der pflegebedürftigen Person zu und soll die selbst organisierte Pflege sichern.
Darf das Pflegegeld auf das Konto der Pflegeperson gehen?
Die Kontoverbindung kann mit der Pflegekasse abgestimmt werden. Anspruchsinhaber bleibt die pflegebedürftige Person; Vertretung und Verfügungsbefugnis müssen eindeutig sein.
Ist weitergegebenes Pflegegeld steuerfrei?
Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 36 EStG kann es bis zur gesetzlichen Höhe steuerfrei sein. Bei Zweifeln sollte eine Steuerberatung erfolgen.
Hat die Pflegeperson dadurch Rentenansprüche?
Nicht wegen der Zahlung allein. Rentenbeiträge hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen der nicht erwerbsmäßigen Pflege ab.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld weitergeben“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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