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Pflegegeld an Angehörige weitergeben

Steuerliche und rechtliche Folgen.

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Bis der vollständige Text online ist, beantwortet unser digitaler Pflegeberater Ihre Frage zu „Pflegegeld weitergeben“ sofort – oder Sie sprechen direkt mit einer Pflegeberaterin.

Darum geht es

Steuerliche und rechtliche Folgen. Wir ordnen das Thema in den Zusammenhang der Kategorie „Angehörige und Entlastung“ ein und zeigen, welche Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind.

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Häufige Fragen

Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?

Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.

Kann ich mir eine Auszeit nehmen?

Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld weitergeben“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.