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Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit

Auch im betreuten Wohnen möglich.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026

Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit: Zuschuss zu den Wohnkosten

Pflegebedürftigkeit schließt Wohngeld nicht aus. Wer ein niedriges Einkommen hat und keine ausschließende Transferleistung bezieht, kann einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Mieterinnen und Mieter beantragen Mietzuschuss. Eigentümerinnen und Eigentümer können unter Voraussetzungen Lastenzuschuss erhalten.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Sozialrechtsberatung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.

Wovon hängt die Höhe ab?

Die Wohngeldstelle berücksichtigt insbesondere:

  • Zahl der Haushaltsmitglieder
  • wohngeldrechtliches Gesamteinkommen
  • zuschussfähige Miete oder Belastung
  • örtliche Mietenstufe
  • gesetzliche Höchstbeträge sowie Heizkosten- und Klimakomponenten

Ein Pflegegrad führt nicht zu einem festen zusätzlichen Wohngeldbetrag.

Freibetrag bei Schwerbehinderung und Pflege

Vom wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen wird ein jährlicher Freibetrag von 1.800 Euro abgezogen:

  • bei einem Grad der Behinderung von 100 oder
  • bei einem niedrigeren GdB, wenn zugleich Pflegebedürftigkeit und häusliche, teilstationäre oder Kurzzeitpflege vorliegen.

Pflegegrad und GdB müssen getrennt nachgewiesen werden. Ein Pflegegrad allein ersetzt den erforderlichen GdB für diesen Freibetrag nicht.

Wie wird Pflegegeld behandelt?

Beim Wohngeld gelten eigene Einkommensregeln. Nicht jede Zahlung, die steuerfrei ist, bleibt automatisch wohngeldrechtlich unberücksichtigt. Das Gesetz führt bestimmte Einnahmen ausdrücklich auf und enthält Sonderregeln für Pflegezahlungen.

Deshalb sollten Pflegegeld, Zahlungen an Pflegepersonen und Unterstützungen Dritter vollständig angegeben werden. Die Wohngeldstelle entscheidet über die Einordnung. Angaben vorsorglich wegzulassen kann zu Rückforderungen führen.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen?

Wer bereits eine Sozialleistung bezieht, in der die Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören häufig:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • bestimmte weitere Transferleistungen

Wohngeld und Grundsicherung können für dieselbe Person und denselben Zeitraum nicht einfach frei kombiniert werden. Ein Vergleich kann jedoch zeigen, welche Leistung vorrangig oder günstiger ist.

Wohngeld im Pflegeheim

Auch Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims können unter Voraussetzungen wohngeldberechtigt sein. Dabei gelten besondere Regeln zur berücksichtigungsfähigen Miete und Haushaltszuordnung. Werden Heimkosten bereits vollständig über Sozialhilfe getragen, besteht regelmäßig ein Ausschluss.

Fragen Sie die Heimverwaltung nach der für den Wohngeldantrag benötigten Kostenbescheinigung.

Antrag frühzeitig stellen

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Fehlen Unterlagen, sollte der Antrag nicht unnötig aufgeschoben werden. Die Nachweise können nach Aufforderung ergänzt werden.

Typische Unterlagen

  • ausgefüllter Wohngeldantrag
  • Mietvertrag oder Nachweis der Belastung
  • aktuelle Miet- und Nebenkosten
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • Rentenbescheide
  • Pflegegradbescheid
  • Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid
  • Nachweise über Pflegezahlungen
  • Bescheide anderer Sozialleistungen
  • bei Heimbewohnern die verlangte Heimkostenbescheinigung

Häufige Fragen

Gibt es Wohngeld automatisch ab Pflegegrad 2?

Nein. Pflegegrad, Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten werden gemeinsam betrachtet.

Wird der Entlastungsbetrag als Einkommen gerechnet?

Zweckgebundene Erstattungsleistungen sind anders einzuordnen als frei verfügbare Einnahmen. Geben Sie die Leistung an und lassen Sie die Wohngeldstelle entscheiden.

Kann ich Wohngeld und Hilfe zur Pflege erhalten?

Das kann je nach Bedarfsart möglich sein, muss aber mit dem Sozialamt und der Wohngeldstelle abgestimmt werden. Doppelleistungen für denselben Bedarf sind ausgeschlossen.

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Viele Kommunen bieten inzwischen einen Onlineantrag an.

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Quellen

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Häufige Fragen

Was tun, wenn Rente und Pflegegeld nicht reichen?

Dann kommt Hilfe zur Pflege beim Sozialamt infrage. Geprüft werden Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro pro Person.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro des einzelnen Kindes. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder nicht heran.

Was lässt sich steuerlich absetzen?

Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung, der Pflege-Pauschbetrag für unentgeltliche Pflege sowie haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Lohnkosten.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Wohngeld Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.