Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Gesetzlicher Anspruch ist unentgeltlich
Pflegekassen müssen über den Anspruch auf unentgeltliche Pflegeberatung nach § 7a informieren. Auch ein Beratungsgutschein wird zulasten der Pflegekasse eingelöst. Der verpflichtende Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 wird ebenfalls von der Pflegeversicherung vergütet.
Kosten können bei zusätzlichen privaten Angeboten, Rechtsvertretung oder nicht gedeckten Dienstleistungen entstehen. Vorher schriftlich nach Stundensatz, Leistungsumfang, Nebenkosten und Kündigung fragen.
Warnsignale
Vorsicht bei Erfolgsversprechen, hohen Vorkassepaketen, unklaren Vollmachten oder einer Vergütung allein als Anteil rückwirkender Leistungen. Gesetzliche Beratung nicht vorschnell durch ein kostenpflichtiges Angebot ersetzen.
Vor einer Unterschrift prüfen
Verlangen Sie bei privaten Angeboten ein schriftliches Leistungs- und Preisverzeichnis. Darin sollten Terminumfang, Vorbereitung, Nacharbeit, Fahrtkosten, Kündigung und Umgang mit Vollmachten stehen. Prüfen Sie außerdem, ob Rechtsdienstleistungen überhaupt zulässig angeboten werden. Geben Sie Gesundheitsdaten nur heraus, soweit sie für den Auftrag erforderlich sind, und bewahren Sie Vertrag sowie Rechnung auf.
Häufige Fragen
Kostet ein Hausbesuch nach § 7a extra?
Im Rahmen des Anspruchs grundsätzlich nicht.
Ist Widerspruchshilfe immer kostenlos?
Allgemeine Unterstützung kann Teil der Beratung sein; rechtliche Vertretung kann Kosten verursachen.
Darf ein Berater Produkte vermitteln?
Interessenkonflikte und Vergütung müssen transparent sein; Empfehlungen sollen neutral bleiben.
Weiterlesen
Quellen
Passende Themen
- Pflegeberatung nach §7a SGB XIIhr Rechtsanspruch auf einen Versorgungsplan.
- Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XIPflichtberatung bei Pflegegeld — Fristen und Folgen.
Häufige Fragen
Ist die Beratung wirklich kostenfrei?
Ja. Der Anspruch nach §7a SGB XI wird von der Pflegekasse finanziert. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht bei mehreren Terminen.
Was ist die Pflichtberatung nach §37.3?
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, also zweimal im Jahr. Ohne Nachweis kürzt die Kasse das Pflegegeld.
Geht Beratung auch digital?
Ja. Video- und Telefonberatung sind gleichwertig anerkannt und meist deutlich schneller terminierbar. Unterlagen lassen sich am Bildschirm gemeinsam durchgehen.