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Pflegegeld bei Krankenhaus und Reha

Acht Wochen Weiterzahlung – und was danach passiert.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Acht Wochen Weiterzahlung

Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Aufnahme in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung weitergezahlt. Danach ruht es grundsätzlich für die weitere Dauer.

Aufnahme- und Entlassungstag sowie besondere Fallgruppen können die Abrechnung beeinflussen. Pflegekasse über Aufenthalt und Entlassung informieren und Bescheid prüfen.

Welche Kombination der Leistungen in Ihrem Fall am meisten bringt, rechnen wir in einer kostenlosen Pflegeberatung gemeinsam durch.

Nach der Entlassung

Mit der Rückkehr nach Hause lebt der Pflegegeldanspruch grundsätzlich wieder auf, wenn die häusliche Pflege erneut sichergestellt ist. Teilen Sie das Entlassungsdatum zeitnah mit und prüfen Sie die folgende Abrechnung. Hat sich der Hilfebedarf während des Aufenthalts dauerhaft erhöht, kann zusätzlich eine neue Pflegeberatung, eine Anpassung des Versorgungsplans oder ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Für die ersten Tage sollten Medikamente, Hilfsmittel und Unterstützung verbindlich organisiert sein.

Häufige Fragen

Gilt noch die frühere Vier-Wochen-Regel?

Nein. Die gesetzliche Weiterzahlung umfasst 2026 grundsätzlich die ersten acht Wochen.

Beginnt die Frist bei einer Verlegung neu?

Nicht automatisch. Zusammenhängende stationäre Zeiten von der Pflegekasse prüfen lassen.

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Quellen

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Häufige Fragen

Gilt noch die frühere Vier-Wochen-Regel?

Nein. Die gesetzliche Weiterzahlung umfasst 2026 grundsätzlich die ersten acht Wochen.

Beginnt die Frist bei einer Verlegung neu?

Nicht automatisch. Zusammenhängende stationäre Zeiten von der Pflegekasse prüfen lassen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Krankenhaus“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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