Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Die pflegebedürftige Person entscheidet
Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt. Pflegepersonen haben keinen automatischen gesetzlichen Anteil daran. Eine freiwillige Weitergabe kann nach Aufgaben, Zeit, Nachtbereitschaft und Auslagen vereinbart werden.
Faire Vereinbarung
- alle Pflege- und Organisationsaufgaben erfassen
- direkte Auslagen getrennt dokumentieren
- regelmäßige und spontane Hilfe unterscheiden
- Vertretung und Urlaub berücksichtigen
- Zahlung, Zeitraum und Überprüfung schriftlich festhalten
Rentenversicherungszeiten der Pflegepersonen werden nicht nach der privaten Geldaufteilung bestimmt, sondern nach tatsächlichem Pflegeumfang und gesetzlichen Voraussetzungen.
Konflikte vermeiden
Eine kurze Familienvereinbarung schafft Klarheit, ohne aus Angehörigen automatisch Beschäftigte zu machen. Darin können Aufgaben, Auslagen, Vertretung, Überweisungsweg und ein Termin zur Überprüfung stehen. Die pflegebedürftige Person sollte beteiligt werden und ihre Entscheidung frei treffen können. Bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit ist zu klären, wer rechtlich vertreten darf. Verändert sich der Pflegeumfang, wird die Vereinbarung angepasst statt stillschweigend weitergeführt.
Häufige Fragen
Muss gleichmäßig geteilt werden?
Nein. Die Entscheidung liegt bei der pflegebedürftigen Person.
Wird die Weitergabe steuerpflichtig?
Sie kann unter § 3 Nummer 36 EStG steuerfrei sein; Einzelfall prüfen.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegegeld aufteilen
- Familieninterne PflegevereinbarungSchriftlich festhalten, wer was übernimmt.
- Konflikte unter Geschwistern lösenAufgaben und Kosten fair verteilen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld aufteilen“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.