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Pflegegeld im Sterbemonat

Bis wann gezahlt wird und wer den Anspruch geltend macht.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Voller Sterbemonat

Nach § 37 SGB XI wird Pflegegeld bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist. Eine taggenaue Kürzung innerhalb dieses Monats erfolgt daher nicht.

Zahlungen für spätere Monate dürfen zurückgefordert beziehungsweise von der Bank zurückübertragen werden. Pflegekasse zeitnah informieren, Sterbeurkunde nach Aufforderung einreichen und Konto nicht vorschnell auflösen.

Praktische Schritte für Angehörige

Notieren Sie das Sterbedatum und informieren Sie die Pflegekasse sowie beteiligte Dienste. Prüfen Sie, ob nach dem Sterbemonat noch eine Überweisung eingegangen ist, und verwenden Sie diesen Betrag bis zur Klärung nicht. Das Pflegegeld des Sterbemonats ist von späteren Fehlzahlungen zu unterscheiden. Bei einem bereits geschlossenen Konto sollten Erben der Kasse eine erreichbare Kontaktperson nennen. Rechnungen, Bescheide und Schriftverkehr gehören zu den Unterlagen des Nachlasses.

Häufige Fragen

Darf das Pflegegeld des Sterbemonats behalten werden?

Der gesetzliche Anspruch besteht bis Monatsende.

Was geschieht mit anderen Pflegeleistungen?

Verträge und Leistungen enden nach eigenen Regeln; Pflegedienst, Hilfsmittelanbieter und weitere Stellen informieren.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Todesfall“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.