Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Voller Sterbemonat
Nach § 37 SGB XI wird Pflegegeld bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist. Eine taggenaue Kürzung innerhalb dieses Monats erfolgt daher nicht.
Zahlungen für spätere Monate dürfen zurückgefordert beziehungsweise von der Bank zurückübertragen werden. Pflegekasse zeitnah informieren, Sterbeurkunde nach Aufforderung einreichen und Konto nicht vorschnell auflösen.
Praktische Schritte für Angehörige
Notieren Sie das Sterbedatum und informieren Sie die Pflegekasse sowie beteiligte Dienste. Prüfen Sie, ob nach dem Sterbemonat noch eine Überweisung eingegangen ist, und verwenden Sie diesen Betrag bis zur Klärung nicht. Das Pflegegeld des Sterbemonats ist von späteren Fehlzahlungen zu unterscheiden. Bei einem bereits geschlossenen Konto sollten Erben der Kasse eine erreichbare Kontaktperson nennen. Rechnungen, Bescheide und Schriftverkehr gehören zu den Unterlagen des Nachlasses.
Häufige Fragen
Darf das Pflegegeld des Sterbemonats behalten werden?
Der gesetzliche Anspruch besteht bis Monatsende.
Was geschieht mit anderen Pflegeleistungen?
Verträge und Leistungen enden nach eigenen Regeln; Pflegedienst, Hilfsmittelanbieter und weitere Stellen informieren.
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Quellen
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Häufige Fragen
Darf das Pflegegeld des Sterbemonats behalten werden?
Der gesetzliche Anspruch besteht bis Monatsende.
Was geschieht mit anderen Pflegeleistungen?
Verträge und Leistungen enden nach eigenen Regeln; Pflegedienst, Hilfsmittelanbieter und weitere Stellen informieren.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Todesfall“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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