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Erhöhung 2025: Was sich geändert hat

Die Dynamisierung der Leistungsbeträge im Überblick.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Erhöhung wirkt 2026 fort

Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und mehrere Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben. 2026 gelten weiterhin:

PflegegradPflegegeld monatlich
1kein Pflegegeld
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Bestandsfälle mussten für die allgemeine Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Ein höherer Pflegegrad benötigt dagegen einen Höherstufungsantrag.

Was Familien jetzt prüfen sollten

Vergleichen Sie den tatsächlich überwiesenen Betrag mit dem aktuellen Pflegegrad und dem Bewilligungszeitraum. Wird gleichzeitig ein Pflegedienst eingesetzt, kann wegen der Kombinationsleistung weniger Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Erhöhung von 2025 verändert weder den festgestellten Pflegegrad noch automatisch die gewählte Leistungsart. Bei gestiegenem Unterstützungsbedarf ist deshalb nicht ein neuer Pflegegeldantrag, sondern gegebenenfalls ein Antrag auf Höherstufung erforderlich.

Häufige Fragen

Gab es 2026 noch einmal eine allgemeine Erhöhung?

Nein. Die seit 2025 geltenden Beträge bestehen 2026 fort.

Ist der Entlastungsbetrag Pflegegeld?

Nein. Er ist zweckgebunden und wird anders abgerechnet.

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Quellen

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?

Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Muss ich Pflegegeld versteuern?

Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Erhöhung 2025“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.