Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Erhöhung wirkt 2026 fort
Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und mehrere Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben. 2026 gelten weiterhin:
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Bestandsfälle mussten für die allgemeine Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Ein höherer Pflegegrad benötigt dagegen einen Höherstufungsantrag.
Was Familien jetzt prüfen sollten
Vergleichen Sie den tatsächlich überwiesenen Betrag mit dem aktuellen Pflegegrad und dem Bewilligungszeitraum. Wird gleichzeitig ein Pflegedienst eingesetzt, kann wegen der Kombinationsleistung weniger Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Erhöhung von 2025 verändert weder den festgestellten Pflegegrad noch automatisch die gewählte Leistungsart. Bei gestiegenem Unterstützungsbedarf ist deshalb nicht ein neuer Pflegegeldantrag, sondern gegebenenfalls ein Antrag auf Höherstufung erforderlich.
Häufige Fragen
Gab es 2026 noch einmal eine allgemeine Erhöhung?
Nein. Die seit 2025 geltenden Beträge bestehen 2026 fort.
Ist der Entlastungsbetrag Pflegegeld?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird anders abgerechnet.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegegeld Erhöhung 2025
- Alle Leistungen 2026 in einer ÜbersichtTabelle aller Beträge nach Pflegegrad.
- Gemeinsames Jahresbudget seit 2025Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Topf.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegegeld Erhöhung 2025“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.