Historischer Beitrag
Dieser Beitrag dokumentiert die Änderungen des Jahres 2025 und wird bewusst als Rückblick geführt. Die aktuell geltenden Beträge finden Sie in der laufend gepflegten Leistungsübersicht.
Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Erhöhung wirkt 2026 fort
Zum 1. Januar 2025 wurden Pflegegeld und mehrere Leistungsbeträge um 4,5 Prozent angehoben. 2026 gelten weiterhin:
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
|---|---|
| 1 | kein Pflegegeld |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Bestandsfälle mussten für die allgemeine Erhöhung keinen neuen Antrag stellen. Ein höherer Pflegegrad benötigt dagegen einen Höherstufungsantrag.
Was Familien jetzt prüfen sollten
Vergleichen Sie den tatsächlich überwiesenen Betrag mit dem aktuellen Pflegegrad und dem Bewilligungszeitraum. Wird gleichzeitig ein Pflegedienst eingesetzt, kann wegen der Kombinationsleistung weniger Pflegegeld ausgezahlt werden. Die Erhöhung von 2025 verändert weder den festgestellten Pflegegrad noch automatisch die gewählte Leistungsart. Bei gestiegenem Unterstützungsbedarf ist deshalb nicht ein neuer Pflegegeldantrag, sondern gegebenenfalls ein Antrag auf Höherstufung erforderlich.
Häufige Fragen
Gab es 2026 noch einmal eine allgemeine Erhöhung?
Nein. Die seit 2025 geltenden Beträge bestehen 2026 fort.
Ist der Entlastungsbetrag Pflegegeld?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird anders abgerechnet.
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Quellen
Passende Themen zu Pflegegeld Erhöhung 2025
- Alle Pflegeleistungen in einer ÜbersichtTabelle aller Beträge nach Pflegegrad.
- Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und KurzzeitpflegeVerhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem Topf.
Häufige Fragen
Gab es 2026 noch einmal eine allgemeine Erhöhung?
Nein. Die seit 2025 geltenden Beträge bestehen 2026 fort.
Ist der Entlastungsbetrag Pflegegeld?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird anders abgerechnet.
Ihr nächster Schritt
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- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
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