Zurück zum Beitrag

Lukas Digitale Pflegeberatung · Pflegegeld: Höhe, Antrag und Auszahlung · Stand 31. Juli 2026

Pflegegeld unter mehreren Pflegepersonen aufteilen

Faire Verteilung ohne Streit in der Familie.

Darum geht es

Faire Verteilung ohne Streit in der Familie. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Pflegegeld: Höhe, Antrag und Auszahlung“. Wie viel Pflegegeld Ihnen ab welchem Pflegegrad zusteht, wann es gekürzt oder zurückgefordert wird und wie Sie es mit Sachleistungen kombinieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2025?
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.
Muss ich Pflegegeld versteuern?
Nein, solange es an pflegende Angehörige oder nahestehende Personen weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn eine Pflegeperson daraus erwerbsmäßig Einkünfte erzielt.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Es wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Passende Themen

  • Familieninterne PflegevereinbarungSchriftlich festhalten, wer was übernimmt.
  • Konflikte unter Geschwistern lösenAufgaben und Kosten fair verteilen.

Passende Vorlagen und Checklisten

  • Rechenblatt Kombinationsleistung (Vorlage) – Anteiliges Pflegegeld selbst ausrechnen, bevor Sie sich festlegen.

Ihre nächsten Schritte

  • Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  • Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  • Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
  • Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.

Notizen