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Amtliche Pflege-Anlaufstellen in NRW — Stadt für Stadt

Hier finden Sie alle geprüften Anlaufstellen je Stadt und Kreis: Pflegeberatung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenausweis und Betreuungsstellen. Wo ein Kreis oder eine Nachbarstadt zuständig ist, steht das ausdrücklich dabei. Stand der Prüfung: 16.10.2026.

Diese Übersicht ist eine Serviceinformation und keine Empfehlung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Behörden verantwortlich. Dieselben Anlaufstellen finden Sie auch auf der NRW-Übersicht der Stadtseiten.

AachenZur Stadtseite

Zuständigkeit: Erstanträge und Änderungen des Grades der Behinderung gehen direkt an das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen. Verlängerungen nimmt auch das Bürger*innenbüro oder das Bezirksamt an.

BochumZur Stadtseite

Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle für Erwachsene berät zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht (mit Beglaubigung) und Patientenverfügung.

BottropZur Stadtseite

Castrop-RauxelZur Stadtseite

DinslakenZur Stadtseite

DorstenZur Stadtseite

DortmundZur Stadtseite

Zuständigkeit: Erste Anlaufstelle sind in Dortmund die Seniorenbüros, nicht das Sozialamt.

DuisburgZur Stadtseite

DürenZur Stadtseite

Zuständigkeit: Für das Gebiet der Stadt Düren besteht eine eigene Betreuungsstelle bei der Stadtverwaltung Düren, nicht die des Kreises.

DüsseldorfZur Stadtseite

EssenZur Stadtseite

Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle sitzt in Essen beim Gesundheitsamt.

GelsenkirchenZur Stadtseite

Zuständigkeit: Gelsenkirchen bearbeitet die Schwerbehindertenausweise auch für Herne.

GladbeckZur Stadtseite

Zuständigkeit: Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung bearbeitet der Kreis Recklinghausen (Fachdienst 56), nicht das Sozialamt Gladbeck.

HagenZur Stadtseite

HattingenZur Stadtseite

Zuständigkeit: Heimrechtliche Fragen beantwortet das Kreisgesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in einer eigenen Telefonberatung.

HerneZur Stadtseite

Zuständigkeit: Der Antrag wird in Herne ausgegeben und abgegeben, bearbeitet wird er vom Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen.

HertenZur Stadtseite

KölnZur Stadtseite

Ergänzt am 17.10.2026

KrefeldZur Stadtseite

Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle ist in Krefeld beim Fachbereich Jugendhilfe angesiedelt.

LeverkusenZur Stadtseite

MarlZur Stadtseite

MoersZur Stadtseite

MönchengladbachZur Stadtseite

Mülheim an der RuhrZur Stadtseite

Zuständigkeit: Den Schwerbehindertenausweis bearbeitet für Mülheim das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Die Beratung zum Antrag findet weiterhin in Mülheim statt.

NeussZur Stadtseite

Zuständigkeit: Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim Sozialamt der Stadt Neuss gestellt, entschieden wird er vom Rhein-Kreis Neuss.

OberhausenZur Stadtseite

RatingenZur Stadtseite

RecklinghausenZur Stadtseite

SolingenZur Stadtseite

VelbertZur Stadtseite

WeselZur Stadtseite

Zuständigkeit: Kurzzeitpflege muss vor Beginn gemeldet werden – Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt.

WittenZur Stadtseite

WuppertalZur Stadtseite

Landesweit in Nordrhein-Westfalen

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