Amtliche Pflege-Anlaufstellen in NRW — Stadt für Stadt
Hier finden Sie alle geprüften Anlaufstellen je Stadt und Kreis: Pflegeberatung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenausweis und Betreuungsstellen. Wo ein Kreis oder eine Nachbarstadt zuständig ist, steht das ausdrücklich dabei. Stand der Prüfung: 16.10.2026.
Diese Übersicht ist eine Serviceinformation und keine Empfehlung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Behörden verantwortlich. Dieselben Anlaufstellen finden Sie auch auf der NRW-Übersicht der Stadtseiten.
AachenZur Stadtseite
- Leitfaden „Älter werden in Aachen" (PDF)
- Wegweiser für Menschen mit Behinderungen (PDF)
- Schwerbehindertenausweis
- Versorgungsamt der StädteRegion Aachen
Zuständigkeit: Erstanträge und Änderungen des Grades der Behinderung gehen direkt an das Versorgungsamt der StädteRegion Aachen. Verlängerungen nimmt auch das Bürger*innenbüro oder das Bezirksamt an.
BochumZur Stadtseite
- Seniorinnen und Senioren – Fachdienst Altenhilfe
- Antrag auf häusliche Hilfe zur Pflege
- Sozialhilfe in Einrichtungen (Heime)
- Amt für Soziales – Dienstleistungen und Infos
Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle für Erwachsene berät zu rechtlicher Betreuung, Vorsorgevollmacht (mit Beglaubigung) und Patientenverfügung.
BottropZur Stadtseite
Castrop-RauxelZur Stadtseite
DinslakenZur Stadtseite
DorstenZur Stadtseite
DortmundZur Stadtseite
- Seniorenbüros in Dortmund – 12 Standorte, trägerunabhängige Pflegeberatung
- Sozialamt – Themenübersicht
- Hilfen in Kurzzeitpflege und dauerstationären Einrichtungen
- Schwerbehindertenrecht
- Feststellungsverfahren nach dem SGB IX
- Dortmunder Heimaufsicht
- Kommunale Pflegeplanung
Zuständigkeit: Erste Anlaufstelle sind in Dortmund die Seniorenbüros, nicht das Sozialamt.
DuisburgZur Stadtseite
DürenZur Stadtseite
- Pflege und Betreuung (Kreis Düren)
- Altenhilfe, Amt 50 (Kreis Düren)
- Beratung und Selbsthilfe
- Betreuungsbehörde des Kreises Düren
- Schwerbehindertenstelle (Kreis Düren)
- Hilfen für (schwer-)behinderte Menschen
Zuständigkeit: Für das Gebiet der Stadt Düren besteht eine eigene Betreuungsstelle bei der Stadtverwaltung Düren, nicht die des Kreises.
DüsseldorfZur Stadtseite
EssenZur Stadtseite
- Seniorenberatung in den Pflegestützpunkten (Seniorenreferat, PDF)
- Hilfe zur Pflege (Amt für Soziales und Wohnen)
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Beratung für Menschen mit Behinderung
- Persönliche Beratung für Menschen mit Behinderung
Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle sitzt in Essen beim Gesundheitsamt.
GelsenkirchenZur Stadtseite
- Beratung rund um das Thema Älterwerden (PFAD)
- Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung (50/3)
- Heimkosten, Pflegewohngeld und Förderzuschuss
- Schwerbehindertenausweis
- Abteilung für Schwerbehindertenrecht (50/6)
- Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen
Zuständigkeit: Gelsenkirchen bearbeitet die Schwerbehindertenausweise auch für Herne.
GladbeckZur Stadtseite
- Senioren in Gladbeck – Portal
- Seniorenberatung und Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP)
- Amt für Soziales und Wohnen
- Seniorenbüro Nord
- Seniorenbüro Süd
- Seniorenwegweiser
- Schwerbehindertenangelegenheiten (Kreis Recklinghausen)
Zuständigkeit: Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung bearbeitet der Kreis Recklinghausen (Fachdienst 56), nicht das Sozialamt Gladbeck.
HagenZur Stadtseite
HattingenZur Stadtseite
Zuständigkeit: Heimrechtliche Fragen beantwortet das Kreisgesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in einer eigenen Telefonberatung.
HerneZur Stadtseite
- Seniorenberatungsstellen
- Wo gibt es Hilfe und Beratung?
- Vorbeugende Verfügungen und Vollmachten – Betreuungsstelle für Erwachsene
- Menschen mit Behinderung
- Schwerbehindertenantrag – Ausgabe und Abgabe in Herne
- Schwerbehindertenausweis (Stadt Gelsenkirchen – zuständig für Herne)
Zuständigkeit: Der Antrag wird in Herne ausgegeben und abgegeben, bearbeitet wird er vom Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen.
HertenZur Stadtseite
KölnZur Stadtseite
Ergänzt am 17.10.2026
KrefeldZur Stadtseite
- Pflegeberatung und Altenhilfe – Fachbereich 50
- Anlaufstellen und Beratungsangebote für Senioren
- Sozialhilfe: Hilfe zur Pflege beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Fachbereich 50 Soziales und Senioren – Dienstleistungen
Zuständigkeit: Die Betreuungsstelle ist in Krefeld beim Fachbereich Jugendhilfe angesiedelt.
LeverkusenZur Stadtseite
MarlZur Stadtseite
MoersZur Stadtseite
MönchengladbachZur Stadtseite
Mülheim an der RuhrZur Stadtseite
- Pflege, Senior*innen, Netzwerke und Gremien (Sozialamt)
- Heimpflege – stationäre Pflege
- Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen (Sozialamt Mülheim)
- Menschen mit Behinderung / Versorgungsamt
- Schwerbehindertenausweis (Stadt Essen, Amt 50-5 – zuständig für Mülheim)
Zuständigkeit: Den Schwerbehindertenausweis bearbeitet für Mülheim das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. Die Beratung zum Antrag findet weiterhin in Mülheim statt.
NeussZur Stadtseite
- Pflegeberatung der Stadt Neuss
- Senior*innen – Portal
- Hilfe zur Pflege
- Wegweiser „Leben im Alter" 2025 (PDF)
- Schwerbehindertenstelle (Rhein-Kreis Neuss)
- Schwerbehindertenausweis beantragen (Rhein-Kreis Neuss)
- Beratung über Hilfe im Alter (Rhein-Kreis Neuss)
Zuständigkeit: Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim Sozialamt der Stadt Neuss gestellt, entschieden wird er vom Rhein-Kreis Neuss.
OberhausenZur Stadtseite
RatingenZur Stadtseite
RecklinghausenZur Stadtseite
SolingenZur Stadtseite
VelbertZur Stadtseite
WeselZur Stadtseite
- Seniorinnen und Senioren – Seniorenbüro
- Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
- Soziale Hilfen und Dienste
- Betreuungsbehörde der Stadt Wesel
- Schwerbehindertenausweise (Kreis Wesel)
- Hilfe zur Pflege (Kreis Wesel)
Zuständigkeit: Kurzzeitpflege muss vor Beginn gemeldet werden – Sozialhilfe wird nicht rückwirkend gezahlt.
WittenZur Stadtseite
WuppertalZur Stadtseite
Landesweit in Nordrhein-Westfalen
- Pflegewegweiser NRW – Beratungsstellensuche (Verbraucherzentrale NRW) – kostenlose Hotline 0800 40 40 044
- Heimfinder NRW – freie Pflegeplätze
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