Lukas Digitale Pflegeberatung · Pflegeversicherung verstehen · Stand 31. Juli 2026
Leistungen im EU-Ausland
Was mitgenommen werden kann – und was nicht.
Darum geht es
Was mitgenommen werden kann – und was nicht. Dieses Thema gehört zur Kategorie „Pflegeversicherung verstehen“. Beiträge, Zuständigkeiten, Reformen: die Grundlagen der sozialen und privaten Pflegeversicherung – ohne Behördendeutsch.
Häufige Fragen
- Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?
- Nein. Sie ist als Teilkasko angelegt und zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige selbst – im Heim liegt der Eigenanteil oft über 2.000 Euro.
- Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
- Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Was hat sich mit der Reform geändert?
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, die Leistungsbeträge wurden angehoben und der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer.
Passende Themen
- Pflegeleistungen im Ausland – Pflegegeld ja, Sachleistungen meist nein.
- Betreuungskräfte aus Osteuropa legal beschäftigen – Entsendung, Arbeitszeit, Mindestlohn.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Beitragsübersicht Pflegeversicherung (PDF) – Beitragssätze 2025 für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.