Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Vor Reise oder Umzug klären
Innerhalb EU, EWR und Schweiz gelten Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Geldleistungen wie deutsches Pflegegeld können unter Voraussetzungen exportiert werden. Sachleistungen richten sich häufig nach dem Recht des Wohn- oder Aufenthaltsstaates und werden anders organisiert.
Pflegekasse vorab über Dauer, Wohnsitz, Versicherung und Versorgung informieren. Begutachtung, Beratungsnachweise und Zusammentreffen ausländischer Leistungen können den Anspruch beeinflussen.
Checkliste vor dem Aufenthalt
Klären Sie schriftlich, welche Geld- und Sachleistungen weiterlaufen, wie notwendige Beratungsbesuche erbracht werden und wer eine Begutachtung organisiert. Teilen Sie die genaue Anschrift, Aufenthaltsdauer und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit mit. Bei dauerhaftem Umzug sind Krankenversicherungsstatus, Rentenbezug und Leistungen des neuen Wohnstaates gemeinsam zu betrachten. Außerhalb von EU, EWR und Schweiz können deutlich andere Regeln gelten; eine Reiseversicherung ersetzt keine Pflegeversicherung.
Häufige Fragen
Kann deutsches Pflegegeld dauerhaft ins EU-Ausland gezahlt werden?
Unter Koordinierungsvoraussetzungen grundsätzlich möglich; individuellen Versicherungsstatus bestätigen lassen.
Gilt ein deutscher Pflegedienstvertrag im Ausland?
Nicht automatisch. Sachleistungen werden nach grenzüberschreitenden Regeln und örtlichem System erbracht.
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Quellen
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- Pflegeleistungen im AuslandPflegegeld ja, Sachleistungen meist nein.
- Betreuungskräfte aus Osteuropa legal beschäftigenEntsendung, Arbeitszeit, Mindestlohn.
Häufige Fragen
Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Sie ist als Teilkasko angelegt und zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige selbst – im Heim liegt der Eigenanteil oft über 2.000 Euro.
Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Was hat sich mit der Reform geändert?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, die Leistungsbeträge wurden angehoben und der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegeversicherung Ausland“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.