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Leistungen im EU-Ausland

Was mitgenommen werden kann – und was nicht.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Vor Reise oder Umzug klären

Innerhalb EU, EWR und Schweiz gelten Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Geldleistungen wie deutsches Pflegegeld können unter Voraussetzungen exportiert werden. Sachleistungen richten sich häufig nach dem Recht des Wohn- oder Aufenthaltsstaates und werden anders organisiert.

Pflegekasse vorab über Dauer, Wohnsitz, Versicherung und Versorgung informieren. Begutachtung, Beratungsnachweise und Zusammentreffen ausländischer Leistungen können den Anspruch beeinflussen.

Checkliste vor dem Aufenthalt

Klären Sie schriftlich, welche Geld- und Sachleistungen weiterlaufen, wie notwendige Beratungsbesuche erbracht werden und wer eine Begutachtung organisiert. Teilen Sie die genaue Anschrift, Aufenthaltsdauer und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit mit. Bei dauerhaftem Umzug sind Krankenversicherungsstatus, Rentenbezug und Leistungen des neuen Wohnstaates gemeinsam zu betrachten. Außerhalb von EU, EWR und Schweiz können deutlich andere Regeln gelten; eine Reiseversicherung ersetzt keine Pflegeversicherung.

Häufige Fragen

Kann deutsches Pflegegeld dauerhaft ins EU-Ausland gezahlt werden?

Unter Koordinierungsvoraussetzungen grundsätzlich möglich; individuellen Versicherungsstatus bestätigen lassen.

Gilt ein deutscher Pflegedienstvertrag im Ausland?

Nicht automatisch. Sachleistungen werden nach grenzüberschreitenden Regeln und örtlichem System erbracht.

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Quellen

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Häufige Fragen

Kann deutsches Pflegegeld dauerhaft ins EU-Ausland gezahlt werden?

Unter Koordinierungsvoraussetzungen grundsätzlich möglich; individuellen Versicherungsstatus bestätigen lassen.

Gilt ein deutscher Pflegedienstvertrag im Ausland?

Nicht automatisch. Sachleistungen werden nach grenzüberschreitenden Regeln und örtlichem System erbracht.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegeversicherung Ausland“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

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