Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Beitragssätze 2026
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder ab dem maßgeblichen Alter zahlen grundsätzlich 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 sinkt der Satz:
| Kinder | Gesamtbeitrag |
|---|---|
| 1 | 3,60 % |
| 2 | 3,35 % |
| 3 | 3,10 % |
| 4 | 2,85 % |
| 5 oder mehr | 2,60 % |
Der Kinderlosenzuschlag wird allein vom Mitglied getragen. In Sachsen gelten andere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich.
Beitrag auf der Abrechnung prüfen
Kontrollieren Sie, ob Kinderzahl und Geburtsdaten bei Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Zahlstelle korrekt hinterlegt sind. Der Abschlag für mehrere Kinder betrifft grundsätzlich nur den Anteil des Mitglieds. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht den Beitrag nicht weiter. Bei freiwillig Versicherten und Menschen mit mehreren Einnahmearten kann die Berechnung komplexer sein. Bitten Sie die beitragsabführende Stelle bei Abweichungen um eine schriftliche Aufschlüsselung.
Häufige Fragen
Gilt der Elternabschlag lebenslang?
Ein Kind verhindert den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich dauerhaft; Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur für berücksichtigungsfähige Kinder unter 25.
Müssen Kinder nachgewiesen werden?
Ja, sofern die beitragsabführende Stelle die Daten nicht bereits hat.
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Quellen
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Gilt der Elternabschlag lebenslang?
Ein Kind verhindert den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich dauerhaft; Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur für berücksichtigungsfähige Kinder unter 25.
Müssen Kinder nachgewiesen werden?
Ja, sofern die beitragsabführende Stelle die Daten nicht bereits hat.
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