Zum Inhalt springen

Beitragssatz 2026 im Überblick

Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige – wer wie viel zahlt.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Beitragssätze 2026

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder ab dem maßgeblichen Alter zahlen grundsätzlich 4,2 Prozent. Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern unter 25 sinkt der Satz:

KinderGesamtbeitrag
13,60 %
23,35 %
33,10 %
42,85 %
5 oder mehr2,60 %

Der Kinderlosenzuschlag wird allein vom Mitglied getragen. In Sachsen gelten andere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich.

Beitrag auf der Abrechnung prüfen

Kontrollieren Sie, ob Kinderzahl und Geburtsdaten bei Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Zahlstelle korrekt hinterlegt sind. Der Abschlag für mehrere Kinder betrifft grundsätzlich nur den Anteil des Mitglieds. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erhöht den Beitrag nicht weiter. Bei freiwillig Versicherten und Menschen mit mehreren Einnahmearten kann die Berechnung komplexer sein. Bitten Sie die beitragsabführende Stelle bei Abweichungen um eine schriftliche Aufschlüsselung.

Häufige Fragen

Gilt der Elternabschlag lebenslang?

Ein Kind verhindert den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich dauerhaft; Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur für berücksichtigungsfähige Kinder unter 25.

Müssen Kinder nachgewiesen werden?

Ja, sofern die beitragsabführende Stelle die Daten nicht bereits hat.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu Beitragssatz Pflegeversicherung

Häufige Fragen

Gilt der Elternabschlag lebenslang?

Ein Kind verhindert den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich dauerhaft; Abschläge ab dem zweiten Kind gelten nur für berücksichtigungsfähige Kinder unter 25.

Müssen Kinder nachgewiesen werden?

Ja, sofern die beitragsabführende Stelle die Daten nicht bereits hat.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Beitragssatz Pflegeversicherung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Beitragssatz 2026 im Überblick“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten