Zum Inhalt springen

Selbstständige und die Pflegeversicherung

Freiwillig gesetzlich oder privat – die Folgen für Beiträge.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Krankenversicherung bestimmt den Weg

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige sind grundsätzlich sozial pflegeversichert. Privat Krankenversicherte schließen eine private Pflege-Pflichtversicherung ab. Eine Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung ist nur unter engen Voraussetzungen und Fristen möglich.

Beiträge freiwillig gesetzlich Versicherter richten sich nach beitragspflichtigen Einnahmen und Mindestbemessung. Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialversicherung pflichtversichert sein.

Bei Gründung und Wechsel beachten

Vor Beginn der Selbstständigkeit sollte geklärt werden, wie Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt werden und welche Einkommensnachweise erforderlich sind. Vorläufige Beiträge können später anhand des Steuerbescheids korrigiert werden. Planen Sie deshalb Rücklagen für mögliche Nachzahlungen ein. Wer zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wechselt, sollte nicht nur den heutigen Beitrag, sondern Leistungen, Familienabsicherung, Rückkehrmöglichkeiten und langfristige Beitragsentwicklung vergleichen.

Häufige Fragen

Kann man nur die Pflegeversicherung privat wählen?

Nicht beliebig. Die Zuordnung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung; Befreiung hat strenge Bedingungen.

Zahlt ein Auftraggeber die Hälfte?

Bei normaler Selbstständigkeit grundsätzlich nicht wie ein Arbeitgeber; Sonderregeln etwa der Künstlersozialversicherung ausgenommen.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu Pflegeversicherung Selbstständige

Häufige Fragen

Kann man nur die Pflegeversicherung privat wählen?

Nicht beliebig. Die Zuordnung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung; Befreiung hat strenge Bedingungen.

Zahlt ein Auftraggeber die Hälfte?

Bei normaler Selbstständigkeit grundsätzlich nicht wie ein Arbeitgeber; Sonderregeln etwa der Künstlersozialversicherung ausgenommen.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegeversicherung Selbstständige“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Selbstständige und die Pflegeversicherung“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten