Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Krankenversicherung bestimmt den Weg
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige sind grundsätzlich sozial pflegeversichert. Privat Krankenversicherte schließen eine private Pflege-Pflichtversicherung ab. Eine Befreiung von der sozialen Pflegeversicherung ist nur unter engen Voraussetzungen und Fristen möglich.
Beiträge freiwillig gesetzlich Versicherter richten sich nach beitragspflichtigen Einnahmen und Mindestbemessung. Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialversicherung pflichtversichert sein.
Bei Gründung und Wechsel beachten
Vor Beginn der Selbstständigkeit sollte geklärt werden, wie Kranken- und Pflegeversicherung fortgeführt werden und welche Einkommensnachweise erforderlich sind. Vorläufige Beiträge können später anhand des Steuerbescheids korrigiert werden. Planen Sie deshalb Rücklagen für mögliche Nachzahlungen ein. Wer zwischen gesetzlicher und privater Absicherung wechselt, sollte nicht nur den heutigen Beitrag, sondern Leistungen, Familienabsicherung, Rückkehrmöglichkeiten und langfristige Beitragsentwicklung vergleichen.
Häufige Fragen
Kann man nur die Pflegeversicherung privat wählen?
Nicht beliebig. Die Zuordnung folgt grundsätzlich der Krankenversicherung; Befreiung hat strenge Bedingungen.
Zahlt ein Auftraggeber die Hälfte?
Bei normaler Selbstständigkeit grundsätzlich nicht wie ein Arbeitgeber; Sonderregeln etwa der Künstlersozialversicherung ausgenommen.
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Quellen
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Häufige Fragen
Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Sie ist als Teilkasko angelegt und zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige selbst – im Heim liegt der Eigenanteil oft über 2.000 Euro.
Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Was hat sich mit der Reform geändert?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, die Leistungsbeträge wurden angehoben und der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegeversicherung Selbstständige“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.