Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Zentrale Aufgaben
Die Pflegekasse nimmt Anträge an, beauftragt die Begutachtung, erlässt Bescheide, zahlt Leistungen, schließt Versorgungsverträge, informiert über Anbieter und stellt Pflegeberatung sicher. Sie prüft auch Nachweise und Abrechnungen.
Die Krankenkasse ist dagegen unter anderem für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, häusliche Krankenpflege und Heilmittel zuständig. Ein Anliegen kann beide Systeme betreffen; dann schriftlich klären, welcher Träger entscheidet.
Wohin mit welchem Anliegen?
Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel gehören regelmäßig zur Pflegekasse. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, Medikamente, Heilmittel und viele Reha-Leistungen gehören zur Krankenkasse. Bei gemischten Fällen sollte der Antrag trotzdem rechtzeitig bei einem zuständigen Sozialleistungsträger eingehen; verlangen Sie bei Weiterleitung eine Bestätigung. Gegen eine ablehnende Entscheidung richtet sich der Rechtsbehelf an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat.
Häufige Fragen
Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?
Sie ist bei der Krankenkasse eingerichtet, erfüllt aber eigene Aufgaben nach SGB XI.
Darf sie medizinische Unterlagen anfordern?
Nur im erforderlichen gesetzlichen Rahmen und unter Datenschutz.
Weiterlesen
- Übergang zwischen Kranken- und Pflegekasse
- Rechte gegenüber der Pflegekasse
- SGB V und SGB XI im Vergleich
Quellen
Passende Themen zu Pflegekasse Aufgaben
- Zuständigkeiten: Pflegekasse, Krankenkasse, SozialamtWer zahlt was — die Abgrenzung in der Praxis.
- Pflegekasse kontaktieren: Vorlagen und TippsTelefon, Schriftform, Nachweise — was Beweiskraft hat.
Häufige Fragen
Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?
Nein. Sie ist als Teilkasko angelegt und zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige selbst – im Heim liegt der Eigenanteil oft über 2.000 Euro.
Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Was hat sich mit der Reform geändert?
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, die Leistungsbeträge wurden angehoben und der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Pflegekasse Aufgaben“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.