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Was die Pflegekasse genau macht

Antrag, Begutachtung, Bewilligung, Beratung, Kontrolle.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Zentrale Aufgaben

Die Pflegekasse nimmt Anträge an, beauftragt die Begutachtung, erlässt Bescheide, zahlt Leistungen, schließt Versorgungsverträge, informiert über Anbieter und stellt Pflegeberatung sicher. Sie prüft auch Nachweise und Abrechnungen.

Die Krankenkasse ist dagegen unter anderem für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, häusliche Krankenpflege und Heilmittel zuständig. Ein Anliegen kann beide Systeme betreffen; dann schriftlich klären, welcher Träger entscheidet.

Vor dem Begutachtungstermin hilft ein vorbereitendes Beratungsgespräch, um Beispiele und Unterlagen zu sortieren.

Wohin mit welchem Anliegen?

Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel gehören regelmäßig zur Pflegekasse. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, Medikamente, Heilmittel und viele Reha-Leistungen gehören zur Krankenkasse. Bei gemischten Fällen sollte der Antrag trotzdem rechtzeitig bei einem zuständigen Sozialleistungsträger eingehen; verlangen Sie bei Weiterleitung eine Bestätigung. Gegen eine ablehnende Entscheidung richtet sich der Rechtsbehelf an die Stelle, die den Bescheid erlassen hat.

Häufige Fragen

Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?

Sie ist bei der Krankenkasse eingerichtet, erfüllt aber eigene Aufgaben nach SGB XI.

Darf sie medizinische Unterlagen anfordern?

Nur im erforderlichen gesetzlichen Rahmen und unter Datenschutz.

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Quellen

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Häufige Fragen

Ist die Pflegekasse eine eigene Behörde?

Sie ist bei der Krankenkasse eingerichtet, erfüllt aber eigene Aufgaben nach SGB XI.

Darf sie medizinische Unterlagen anfordern?

Nur im erforderlichen gesetzlichen Rahmen und unter Datenschutz.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Pflegekasse Aufgaben“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.

Fragen zu „Was die Pflegekasse genau macht“? Wir beraten Sie persönlich.

In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.

Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.

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