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Familienversicherung in der Pflegeversicherung

Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichern.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflege folgt Krankenversicherung

Wer beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert ist, ist auch beitragsfrei sozial pflegeversichert. 2026 liegt die regelmäßige Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro monatlich, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro.

Weitere Voraussetzungen betreffen Wohnsitz, eigenen Versicherungsstatus und bei Kindern Altersgrenzen. Bei privat versichertem, höher verdienendem Elternteil können Besonderheiten gelten.

Änderungen sofort melden

Eine Beschäftigungsaufnahme, höheres regelmäßiges Einkommen, ein Studienende, eine Heirat oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann die Familienversicherung verändern. Teilen Sie solche Änderungen der Krankenkasse frühzeitig mit. Endet die beitragsfreie Absicherung, muss ohne Lücke geklärt werden, ob eine Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Versicherung oder private Absicherung folgt. Die Pflegeversicherung wird dabei zusammen mit dem Krankenversicherungsstatus geprüft.

Häufige Fragen

Muss ein eigener Pflegeantrag gestellt werden?

Für die Mitversicherung grundsätzlich nicht; Änderungen bei Einkommen oder Status der Krankenkasse melden.

Zahlen Familienversicherte einen Kinderlosenzuschlag?

Nein, solange sie beitragsfrei familienversichert sind.

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Quellen

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Häufige Fragen

Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten?

Nein. Sie ist als Teilkasko angelegt und zahlt feste Monatsbeträge je Pflegegrad. Alles darüber hinaus tragen Pflegebedürftige selbst – im Heim liegt der Eigenanteil oft über 2.000 Euro.

Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen, privat Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung.

Was hat sich mit der Reform geändert?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt, die Leistungsbeträge wurden angehoben und der Leistungszuschlag im Heim steigt mit der Verweildauer.

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Familienversicherung Pflege“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.