SGB V: Leistungen der Krankenversicherung · Stand 06. Oktober 2026
Haushaltshilfe von der Krankenkasse nach dem Krankenhaus (§ 38 SGB V)
Anspruch, Antrag, Zuzahlung und Abgrenzung zur Pflegekasse.
Darum geht es
Anspruch, Antrag, Zuzahlung und Abgrenzung zur Pflegekasse. Dieses Thema gehört zur Kategorie „SGB V: Leistungen der Krankenversicherung“. Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Fahrkosten: Was die Krankenkasse zahlt – abgegrenzt von der Pflegekasse.
Häufige Fragen
- Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
- Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
- Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
- SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
- Was ist die Genehmigungsfiktion?
- Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Passende Themen
- Haushaltshilfe: Anspruch und Finanzierung – Über Pflege- oder Krankenkasse abrechnen.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzen – Wofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was? – Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Wer zahlt was? Übersicht (PDF) – Kranken-, Pflegekasse und Sozialamt sauber abgegrenzt.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.
- Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag Jahresbetrag 2026, Antrag und Nachweise auf einen Blick.