Stand: Oktober 2026
Kurz gesagt: Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe, wenn Sie wegen Krankenhausbehandlung, ambulanter Operation oder schwerer Krankheit den Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Sie brauchen eine ärztliche Bescheinigung und beantragen die Hilfe vor Beginn bei der Krankenkasse. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro.
Wann besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Anspruch besteht, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, weil Sie im Krankenhaus behandelt werden, ambulant operiert wurden oder schwer erkrankt sind. Dazu zählen auch eine Reha-Maßnahme oder häusliche Krankenpflege, wenn sie die Haushaltsführung unmöglich machen.
Die zweite Voraussetzung: Niemand, der mit Ihnen im Haushalt lebt, kann den Haushalt weiterführen. Lebt etwa ein berufstätiger Partner mit Ihnen zusammen, prüft die Krankenkasse, ob er die Aufgaben übernehmen kann. Kann er es nicht – etwa wegen der Arbeitszeit –, sollte das im Antrag begründet werden.
Unsicher, an welcher Stelle des Ablaufs Sie stehen? In einer kostenlosen Pflegeberatung gehen wir die nächsten Schritte gemeinsam durch.
Was gilt, wenn ein Kind im Haushalt lebt?
Lebt im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, ist die Haushaltshilfe eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Sie soll sicherstellen, dass das Kind versorgt ist, solange Sie ausfallen.
Was gilt ohne Kind im Haushalt?
Ohne Kind gibt es die Haushaltshilfe bis zu vier Wochen, wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit den Haushalt nicht führen können – besonders direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Wichtig: Dieser Anspruch ohne Kind gilt nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Wer einen dieser Pflegegrade hat, wird bei der Hilfe im Haushalt über die Pflegeversicherung unterstützt.
Wie beantragen Sie die Haushaltshilfe?
- Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt – oder im Krankenhaus vor der Entlassung – bescheinigen, dass Sie den Haushalt nicht führen können und wie lange voraussichtlich.
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, bevor die Haushaltshilfe beginnt. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular.
- Geben Sie an, wer im Haushalt lebt und warum diese Personen den Haushalt nicht weiterführen können.
- Warten Sie die Bewilligung ab oder klären Sie telefonisch, ob die Kasse einen vorzeitigen Beginn akzeptiert.
Die Krankenkasse stellt entweder eine Fachkraft eines Dienstes oder erstattet die Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten je Tag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wer die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Können Verwandte die Haushaltshilfe übernehmen?
Ja, aber Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad – zum Beispiel Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister – bekommen dafür keine Vergütung. Die Krankenkasse kann ihnen aber Fahrtkosten und einen nachgewiesenen Verdienstausfall erstatten, wenn das in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer fremden Haushaltshilfe steht.
Wie grenzt sich § 38 SGB V von der Pflegeversicherung ab?
Die Haushaltshilfe der Krankenkasse ist eine vorübergehende Hilfe bei Krankheit. Die Pflegeversicherung hilft dauerhaft, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für Hilfe im Haushalt kommen dann vor allem der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und die Pflegesachleistung in Frage, wenn ein zugelassener Dienst hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt.
Steht nach dem Krankenhaus fest, dass die Hilfe länger nötig sein wird, lohnt sich ein Antrag auf einen Pflegegrad. Beide Wege schließen sich nicht grundsätzlich aus; welche Leistung im Einzelfall vorgeht, klärt die Krankenkasse.
Weiterlesen
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzen
- Pflegesachleistung: Budget für den Pflegedienst
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?
- Pflegegrad beantragen
- Beratungstermin buchen
Quellen
Passende Themen zu Haushaltshilfe Krankenkasse
- Haushaltshilfe: Anspruch und FinanzierungÜber Pflege- oder Krankenkasse abrechnen.
- Entlastungsbetrag: 131 Euro sinnvoll einsetzenWofür das Geld verwendet werden darf — und wofür nicht.
- SGB V oder SGB XI: Wer zahlt was?Die Abgrenzung zwischen Kranken- und Pflegekasse in der Praxis.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einer ambulanten Operation eine Haushaltshilfe?
Ja, wenn Sie den Haushalt deshalb nicht weiterführen können, niemand im Haushalt das übernehmen kann und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Ohne Kind im Haushalt gilt das bis zu vier Wochen und nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Wie viel muss ich für die Haushaltshilfe zuzahlen?
10 Prozent der Kosten je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu.
Muss ich die Haushaltshilfe vorher beantragen?
Ja. Reichen Sie den Antrag mit der ärztlichen Bescheinigung vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse ein.
Bezahlt die Krankenkasse meine Tochter als Haushaltshilfe?
Eine Vergütung erhalten Verwandte bis zum 2. Grad nicht. Die Krankenkasse kann aber Fahrtkosten und Verdienstausfall erstatten.
Ich habe Pflegegrad 3 – bekomme ich trotzdem eine Haushaltshilfe?
Ohne Kind im Haushalt nicht über § 38 SGB V. Dann helfen Leistungen der Pflegeversicherung wie der Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistung. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, gelten eigene Regeln.
Ihr nächster Schritt
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- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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