Lukas Digitale Pflegeberatung · SGB V: Leistungen der Krankenversicherung · Stand 31. Juli 2026
§60 SGB V: Krankenfahrten und Fahrkosten
Wann Taxi und Krankentransport genehmigt werden.
Darum geht es
Wann Taxi und Krankentransport genehmigt werden. Dieses Thema gehört zur Kategorie „SGB V: Leistungen der Krankenversicherung“. Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Fahrkosten: Was die Krankenkasse zahlt – abgegrenzt von der Pflegekasse.
Häufige Fragen
- Was regelt das SGB V für Pflegebedürftige?
- Alle medizinischen Leistungen: häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel, Heilmittel, Reha, Fahrkosten und Entlassmanagement nach dem Krankenhaus.
- Wie grenzt sich SGB V von SGB XI ab?
- SGB V zahlt, was aus medizinischer Behandlung folgt – Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe. SGB XI zahlt, was aus Pflegebedürftigkeit folgt – Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft.
- Was ist die Genehmigungsfiktion?
- Entscheidet die Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag – oder fünf Wochen mit Gutachten – gilt er nach §13 Abs. 3a SGB V als genehmigt.
Passende Themen
- Krankenfahrten und Krankentransport – Wann die Kasse die Fahrt zum Arzt zahlt.
- Mobilität: Nahverkehr, Parkausweis, Fahrdienste – Freifahrt, Behindertenparkplatz, Krankenfahrten.
Passende Vorlagen und Checklisten
- Wer zahlt was? Übersicht (PDF) – Kranken-, Pflegekasse und Sozialamt sauber abgegrenzt.
Ihre nächsten Schritte
- Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
- Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.