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Lukas Digitale Pflegeberatung · SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz · Stand 31. Juli 2026

§40: Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld

Verbrauchsprodukte, Pflegebett und Umbauzuschuss.

Darum geht es

Verbrauchsprodukte, Pflegebett und Umbauzuschuss. Dieses Thema gehört zur Kategorie „SGB XI: Das Pflegeversicherungsgesetz“. Die zentralen Paragrafen der Pflegeversicherung – von der Definition der Pflegebedürftigkeit bis zu Einzelansprüchen, in Klartext übersetzt.

Häufige Fragen

Welche Paragrafen sollte ich kennen?
§14 und §15 zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung, §36 und §37 zu Sachleistung und Pflegegeld, §39 und §42 zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, §40 zu Hilfsmitteln und §7a zur Beratung.
Was besagt §14 SGB XI?
Er definiert Pflegebedürftigkeit als gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – bewertet in sechs Lebensbereichen.
Welche Fristen gelten nach SGB XI?
25 Arbeitstage für die Entscheidung über einen Antrag, eine Woche bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei angekündigter Pflegezeit.

Passende Themen

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlichHandschuhe, Desinfektion, Bettschutz — so beantragt.
  • Zuschuss zur WohnumfeldverbesserungBis 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten.

Passende Vorlagen und Checklisten

  • Paragrafen-Spickzettel (PDF) – SGB V und SGB XI: die 15 Paragrafen, die im Pflegealltag zählen.

Ihre nächsten Schritte

  • Pflege-Check starten 12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  • Kostenlose Beratung buchen 30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  • Pflegegrad beantragen Antrag, Begutachtung und häufige Fehler.
  • Digitalen Pflegeberater fragen Sofortantwort rund um die Uhr.

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