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131 Euro Entlastungsbetrag: sieben Wege, ihn nicht verfallen zu lassen

Der Entlastungsbetrag ist die am schlechtesten genutzte Leistung der Pflegeversicherung. Dabei ist die Abrechnung inzwischen unkompliziert.

Von Selcuk Cankaya · Pflegesachverständiger & Gutachter für Pflegeversicherung und Sozialgerichte · 06. April 2026 · 5 Min. Lesezeit

Der Betrag steht jedem Pflegegrad zu, auch Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge werden ins Folgehalbjahr übertragen – aber nicht endlos.

  • Alltagsbegleitung und Besuchsdienste
  • Haushaltshilfe über anerkannte Anbieter
  • Betreuungsgruppen und Demenzcafés
  • Tages- und Nachtpflege als Zuzahlung
  • Kurzzeitpflege-Eigenanteil
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
  • Ambulante Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 bis 5 (Umwidmung)

Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Eine private Reinigungskraft ohne Anerkennung wird nicht erstattet.

Selcuk Cankaya

  • Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Atmungstherapeut für Intensivmedizin und Pflege
  • Pflegesachverständiger – Gutachter für die Pflegeversicherung und für Sozialgerichte
  • Pflegedienstleitung
  • Betriebswirt
  • Dozent im Gesundheitswesen
  • Fachausbilder im Rettungsdienst
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