Zum Inhalt springen

Pflegegeld: Diese Beträge stehen Ihnen zu (Stand 2026)

Die Leistungen wurden zum Januar angehoben, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen in einem gemeinsamen Jahresbudget. Ein Überblick mit allen Zahlen.

Von Selcuk Cankaya · Pflegesachverständiger & Gutachter für Pflegeversicherung und Sozialgerichte · 28. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Hinweis zur Adresse dieses Beitrags: Er erschien ursprünglich 2025 und wird seitdem laufend auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Die Adresse behält die Jahreszahl 2025, damit bestehende Verlinkungen und Lesezeichen erhalten bleiben; inhaltlich gilt der Stand 2026.

Die wichtigste Neuerung betrifft nicht die Höhe, sondern die Flexibilität: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 ein gemeinsames Jahresbudget.

Was das praktisch bedeutet

Sie müssen nicht mehr rechnen, welcher Topf noch wie voll ist. Das Budget steht Ihnen im Kalenderjahr zur Verfügung, egal ob Sie eine Ersatzpflege zu Hause oder einen Kurzzeitpflegeplatz nutzen.

  • Pflegegeld wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt
  • Pflegesachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab
  • Beides lässt sich anteilig als Kombinationsleistung nutzen
  • Der Entlastungsbetrag läuft daneben und verfällt erst im Folgejahr

Der häufigste Fehler

Viele Familien lassen den Entlastungsbetrag verfallen, weil sie ihn für „Betreuung“ halten und nicht für Alltagshilfen. Er ist zweckgebunden, aber breiter einsetzbar als gedacht.

Selcuk Cankaya

  • Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Atmungstherapeut für Intensivmedizin und Pflege
  • Pflegesachverständiger – Gutachter für die Pflegeversicherung und für Sozialgerichte
  • Pflegedienstleitung
  • Betriebswirt
  • Dozent im Gesundheitswesen
  • Fachausbilder im Rettungsdienst
Mehr über den Autor

Passend dazu

Newsletter

Der Pflege-Brief

Alle zwei Wochen: neue Regelungen, Fristen und ein konkreter Tipp für den Pflegealltag. Kein Marketing, jederzeit abbestellbar.

Double-Opt-in, keine Weitergabe an Dritte, Abmeldung mit einem Klick.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten