Die drei Modelle unterscheiden sich in Dauer, Ankündigungsfrist und finanzieller Absicherung. Wer sie kennt, verhandelt souveräner.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zehn Arbeitstage, mit Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegezeit: bis sechs Monate, vollständig oder teilweise, zinsloses Darlehen möglich
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit
In beiden längeren Modellen besteht Kündigungsschutz ab Ankündigung. Halten Sie die Ankündigung schriftlich fest.
Jonas Reuter
Sozialrecht und Leistungsansprüche
Jonas ordnet Bescheide, Fristen und Widersprüche ein. Er hat zehn Jahre in einer Sozialberatungsstelle gearbeitet und übersetzt Sozialrecht in verständliche Handlungsschritte.
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