Die drei Modelle unterscheiden sich in Dauer, Ankündigungsfrist und finanzieller Absicherung. Wer sie kennt, verhandelt souveräner.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zehn Arbeitstage, mit Pflegeunterstützungsgeld
- Pflegezeit: bis sechs Monate, vollständig oder teilweise, zinsloses Darlehen möglich
- Familienpflegezeit: bis 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit
In beiden längeren Modellen besteht Kündigungsschutz ab Ankündigung. Halten Sie die Ankündigung schriftlich fest.
Selcuk Cankaya
- Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Atmungstherapeut für Intensivmedizin und Pflege
- Pflegesachverständiger – Gutachter für die Pflegeversicherung und für Sozialgerichte
- Pflegedienstleitung
- Betriebswirt
- Dozent im Gesundheitswesen
- Fachausbilder im Rettungsdienst
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