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Pflege und Beruf: welches Modell zu welcher Situation passt

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, Familienpflegezeit – drei Instrumente, die sich kombinieren lassen.

Von Selcuk Cankaya · Pflegesachverständiger & Gutachter für Pflegeversicherung und Sozialgerichte · 02. März 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die drei Modelle unterscheiden sich in Dauer, Ankündigungsfrist und finanzieller Absicherung. Wer sie kennt, verhandelt souveräner.

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zehn Arbeitstage, mit Pflegeunterstützungsgeld
  • Pflegezeit: bis sechs Monate, vollständig oder teilweise, zinsloses Darlehen möglich
  • Familienpflegezeit: bis 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit

In beiden längeren Modellen besteht Kündigungsschutz ab Ankündigung. Halten Sie die Ankündigung schriftlich fest.

Selcuk Cankaya

  • Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Atmungstherapeut für Intensivmedizin und Pflege
  • Pflegesachverständiger – Gutachter für die Pflegeversicherung und für Sozialgerichte
  • Pflegedienstleitung
  • Betriebswirt
  • Dozent im Gesundheitswesen
  • Fachausbilder im Rettungsdienst
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