Der Zuschuss gilt je Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, ist ein erneuter Antrag möglich.
Reihenfolge, die funktioniert
- Bedarf mit Pflegeberatung oder Wohnberatungsstelle festhalten
- Zwei Kostenvoranschläge einholen
- Antrag vor Auftragsvergabe stellen
- Erst nach Bewilligung beauftragen
Wer zuerst umbaut und dann beantragt, verliert den Anspruch in vielen Fällen.
Miriam Lang
Pflegeberaterin nach §7a SGB XI
Miriam berät seit 14 Jahren Familien in Pflegesituationen. Sie war Pflegedienstleitung in der ambulanten Versorgung und begleitet heute Erstgespräche, Begutachtungen und Widersprüche.
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