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Stand: Oktober 2026

Beratungseinsatz: Diese Anbieter sind zugelassen

Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen zugelassene Pflegedienste, von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz sowie Pflegefachkräfte der Pflegekasse oder von ihr beauftragte Pflegefachkräfte durchführen. Sie dürfen den Anbieter frei wählen. Der Nachweis geht in jedem Fall an Ihre Pflegekasse.

Fragen? Rufen Sie uns an: 0201-89087898

Drei Wege zum Beratungseinsatz

  • Zugelassene Pflegedienste

    Ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag. Sie müssen nicht der Dienst sein, der Sie sonst pflegt.

  • Anerkannte Beratungsstellen

    Neutrale und unabhängige Stellen mit pflegefachlicher Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind.

  • Pflegefachkräfte der Pflegekasse

    Pflegefachkräfte, die bei der Pflegekasse angestellt sind oder von ihr beauftragt werden.

Rechtsstand geprüft am 20.08.2026. Quelle: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de)

Häufige Fragen zu den Anbietern

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten