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§ 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegegrad 3: zweimal im Jahr zur Pflichtberatung

Wer bei Pflegegrad 3 Pflegegeld bezieht, muss den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI einmal pro Halbjahr nachweisen. Die Beratung ist kostenfrei. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Stand: Oktober 2026

Videoberatung: Termin direkt online wählen. Hausbesuch: Anfrage senden – wir melden uns telefonisch und stimmen den Termin persönlich ab. Wir versenden den Nachweis an Ihre Pflegekasse.

Fragen vorab? 0201-89087898

  • Datenschutz nach DSGVOVerschlüsselte Übertragung, datensparsame Verarbeitung.
  • Qualifizierte BeratungBeratungseinsätze nur durch Pflegefachkräfte.
  • Kostenfrei für SieAbrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
  • UnabhängigKeine Provisionen, keine Produktverkäufe.

Das Wichtigste auf einen Blick

Pflicht
Ja, bei Bezug von Pflegegeld.
Turnus
Einmal pro Halbjahr (Januar–Juni und Juli–Dezember).
Ort
Erstberatung zu Hause, danach bis 31.03.2027 jede zweite Beratung per Video möglich.
Folgen ohne Nachweis
Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug des Pflegegeldes.

Worauf es bei Pflegegrad 3 ankommt

Bei Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf oft deutlich gestiegen. Der Beratungseinsatz prüft, ob die Versorgung zu Hause gesichert ist und ob Entlastungen wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder Hilfsmittel genutzt werden.

Maßgeblich ist das Kalenderhalbjahr, nicht der Abstand zum letzten Termin. Buchen Sie am besten bis Ende Mai bzw. Ende November, damit Puffer bleibt.

Häufige Suchanfragen zu Pflegegrad 3

„Beratungseinsatz Pflegegrad 3 wie oft?“ – Zweimal im Jahr. „Pflichtberatung Pflegegrad 3 vergessen?“ – Schnell nachholen, sonst droht eine Kürzung. „Beratungseinsatz Pflegegrad 3 per Video?“ – Ja, nach einer Erstberatung zu Hause jede zweite Beratung.

Häufige Fragen zum Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3

Rechtsstand geprüft am 20.08.2026 · Quelle: § 37 SGB XI (gesetze-im-internet.de) – Gesetzestext lesen

Alles zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Vertrauen und Transparenz

Worauf Sie sich bei uns verlassen können

Pflege ist Vertrauenssache. Deshalb sagen wir klar, wie wir mit Ihren Daten umgehen, wofür unsere Beratung zuständig ist — und wovon wir die Finger lassen.

Datenschutz

Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt

  • Verschlüsselte und datensparsame Verarbeitung. Einzelheiten zu Hosting, Videodienst, Empfängern und möglichen Drittlandübermittlungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  • An die Pflegekasse geht der Beratungsnachweis; weitergehende Angaben nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und mit Ihrem Einverständnis.
  • Pflege-Check und Website-Chat funktionieren ohne Anmeldung — Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, bis Sie sie selbst senden.
  • Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar, gespeicherte Angaben löschen wir sofort.
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Fachliche Einordnung

Was Beratung leistet — und was nicht

  • Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch.
  • Der KI-Pflegeberater gibt allgemeine Orientierung, bereitet Termine vor und vermittelt weiter.
  • Keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
  • Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt — im Notfall wählen Sie 112.
Ablauf der Beratung ansehen

Seriosität

Transparent, unabhängig, nachprüfbar

  • Für Sie kostenfrei: Die Beratung ist eine gesetzliche Leistung, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Keine Provisionen von Pflegediensten, Sanitätshäusern oder Versicherungen — wir nennen immer mehrere Anbieter.
  • Kein Abo, keine Mindestlaufzeit, kostenfreie Absage bis zum Termin.
  • Anbieter, Registerangaben und Berufshaftpflicht sind vollständig im Impressum einsehbar.
Anbieter & Registerangaben
  • Nachweis-Protokoll an die Pflegekasse
  • Verschlüsselte Übertragung und dokumentierte Löschfristen
  • Beratung nach § 7a und § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Verschlüsselte Übertragung, datensparsame Verarbeitung

Der KI-Pflegeberater beantwortet allgemeine Fragen und dient der Orientierung, Vorbereitung und Terminvermittlung. Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen ausschließlich qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater durch. Medizinische oder rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft.

Rechtsstand: Juli 2026 · Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen. Gesetzliche Änderungen sowie Vorgaben der Pflegekassen können jederzeit Anpassungen erforderlich machen.

Eine KI-Lösung vom DFDK

Lukas KI – entwickelt vom DFDK mit den Lukas Pflegediensten

Lukas KI wurde vom DFDK in Zusammenarbeit mit den Lukas Pflegediensten entwickelt und unterstützt bei allgemeinen Fragen rund um die Pflege.

DFDK – Entwickler von Lukas KI, gemeinsam mit den Lukas Pflegediensten