Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Können Versicherte oder eine im Haushalt lebende Person die notwendige Wundversorgung nicht selbst übernehmen, kann sie als häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ärztlich verordnet werden. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Was verordnet werden kann
Die HKP-Richtlinie unterscheidet unter anderem:
- Versorgung einer akuten Wunde
- Versorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde
- Dekubitusbehandlung einschließlich notwendiger Druckentlastung
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Wundheilungskontrolle, Reinigung und weitere definierte Maßnahmen
Für chronische und schwer heilende Wunden sind spezialisierte Leistungserbringer mit qualifizierten Pflegefachkräften vorgesehen. Eine Versorgung in einer spezialisierten Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit kann bei komplexem Bedarf sinnvoll sein.
Ablauf
- ärztliche Untersuchung von Wunde und Ursache
- Verordnung mit Diagnose, Ort, Maßnahme und Behandlungsziel
- geeigneten zugelassenen Pflegedienst finden
- Verordnung unverzüglich der Krankenkasse vorlegen
- Materialrezepte und Lieferung getrennt organisieren
- Verlauf zwischen Praxis und Pflegefachkraft abstimmen
Wird die Verordnung spätestens am vierten Werktag nach Ausstellung eingereicht, gelten besondere Regeln zur vorläufigen Kostenübernahme bis zur Entscheidung. Krankenhausärzte können im Entlassmanagement für bis zu sieben Tage verordnen.
Seit 2024 sind bei bestimmten HKP-Maßnahmen Blankoverordnungen möglich. Pflegefachkräfte dürfen dann innerhalb des ärztlich gesetzten Rahmens Häufigkeit und Dauer festlegen; dies gilt nicht grenzenlos für jede Wundversorgung.
Häufige Fragen
Muss die Krankenkasse genehmigen?
Ja, häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Reichen Sie die Verordnung fristnah ein und verlangen Sie bei einer Kürzung einen schriftlichen Bescheid.
Darf ein Angehöriger zur Wundpflege verpflichtet werden?
Nein. Ob eine im Haushalt lebende Person übernehmen kann, muss deren tatsächliche Fähigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigen.
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Quellen
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- Verordnung Muster 12 richtig ausstellen lassenDie häufigsten Formfehler und ihre Folgen.
- Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB VAuch ohne Pflegegrad möglich.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Wunde als chronisch?
Wenn sie nach vier bis acht Wochen unter fachgerechter Behandlung keine Heilungstendenz zeigt. Dann muss die Ursache behandelt werden, nicht nur die Wunde.
Wer übernimmt die Kosten der Wundversorgung?
Die Krankenkasse über die häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V, verordnet per Muster 12. Verbandmaterial wird über die Verordnung abgerechnet.
Woran erkenne ich eine Wundinfektion?
Zunehmende Rötung und Überwärmung, pochender Schmerz, unangenehmer Geruch, trübes Sekret oder Fieber. In diesen Fällen sollte am selben Tag ärztlich geschaut werden.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Wundversorgung Verordnung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.