Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht im Bedarfsfall als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer auswählen soll – und wer diese Aufgabe nicht übernehmen soll. Außerdem können Sie Wünsche zur Lebensführung, Versorgung und Vermögensverwaltung festhalten.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Eine bevollmächtigte Person handelt aufgrund einer privaten Vollmacht und wird grundsätzlich nicht laufend vom Gericht kontrolliert. Eine Betreuungsperson wird dagegen vom Gericht bestellt, erhält einen festgelegten Aufgabenkreis und unterliegt gerichtlicher Aufsicht.
Eine Betreuungsverfügung ist deshalb besonders geeignet, wenn:
- keine Person eine weitreichende Vollmacht erhalten soll
- eine gerichtliche Kontrolle gewünscht ist
- eine Vorsorgevollmacht möglicherweise nicht ausreicht
- eine Ersatzlösung für den Ausfall der bevollmächtigten Person benötigt wird
Beide Dokumente können miteinander kombiniert werden.
Was sollte enthalten sein?
Nennen Sie vollständige Kontaktdaten der gewünschten und gegebenenfalls ausgeschlossenen Personen. Beschreiben Sie wichtige Vorstellungen möglichst konkret, zum Beispiel:
- möglichst lange Versorgung in der eigenen Wohnung
- bevorzugtes Pflegeheim oder gewünschte Region
- Umgang mit Haustieren und persönlichen Gegenständen
- religiöse und kulturelle Gewohnheiten
- wichtige Kontaktpersonen
- Grundsätze für Vermögensverwaltung und Geschenke
Wünsche sind ein zentraler Maßstab. Das Gericht ist an die vorgeschlagene Person grundsätzlich gebunden, sofern sie geeignet ist. Bewahren Sie das Dokument auffindbar auf und prüfen Sie es regelmäßig.
Häufige Fragen
Muss die Verfügung notariell beurkundet werden?
Für eine Betreuungsverfügung besteht grundsätzlich keine notarielle Pflicht. Schriftform, Datum und Unterschrift erleichtern aber den Nachweis.
Kann ich meine Entscheidung ändern?
Ja, solange Sie die Bedeutung der Änderung verstehen. Alte Fassungen sollten eindeutig vernichtet und Vertrauenspersonen informiert werden.
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Quellen
Passende Themen zu Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht erstellenUmfang, Form, Hinterlegung, Beglaubigung.
- Betreuungsgericht: Verfahren und RechteBestellung, Kontrolle, Aufhebung.
Häufige Fragen
Muss die Verfügung notariell beurkundet werden?
Für eine Betreuungsverfügung besteht grundsätzlich keine notarielle Pflicht. Schriftform, Datum und Unterschrift erleichtern aber den Nachweis.
Kann ich meine Entscheidung ändern?
Ja, solange Sie die Bedeutung der Änderung verstehen. Alte Fassungen sollten eindeutig vernichtet und Vertrauenspersonen informiert werden.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Betreuungsverfügung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
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Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.
