Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie rechtlich vertreten darf, wenn Sie Angelegenheiten wegen Krankheit, Unfall oder nachlassender Kräfte nicht selbst regeln können. Ohne Vollmacht dürfen auch Kinder oder unverheiratete Partner nicht automatisch handeln.
Nur bei vollem Vertrauen
Die bevollmächtigte Person erhält je nach Umfang weitreichende Befugnisse und wird grundsätzlich nicht fortlaufend gerichtlich kontrolliert. Wählen Sie deshalb nur jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen und der bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen.
Regelbare Bereiche sind insbesondere:
- Gesundheit und Pflege
- Aufenthalt und Wohnung
- Behörden, Versicherungen und Sozialleistungen
- Vermögen und Verträge
- Post und digitale Kommunikation
- Vertretung vor Gericht
Bestimmte besonders eingriffsintensive Gesundheitsentscheidungen oder freiheitsentziehende Maßnahmen müssen ausdrücklich in der Vollmacht benannt sein und können zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erfordern.
Form und Beratung
Eine volljährige, geschäftsfähige Person kann Vollmacht erteilen. Schriftform ist dringend zu empfehlen. Für bestimmte Immobilien-, Unternehmens- oder Kreditgeschäfte kann öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung notwendig sein. Bei umfangreichem Vermögen, mehreren Bevollmächtigten oder Familienkonflikten ist notarieller oder anwaltlicher Rat sinnvoll.
Banken bevorzugen häufig ihre eigene Konto- und Depotvollmacht. Klären Sie diese direkt mit dem Institut.
Missbrauch vorbeugen
Sie können Aufgaben auf mehrere Personen verteilen, Zustimmung einer Kontrollperson verlangen oder bestimmte Geschäfte ausschließen. Legen Sie fest, wann die Vollmacht intern eingesetzt werden soll. Beachten Sie aber: Im Außenverhältnis kann sie bereits ab Ausstellung gelten.
Registrieren Sie die Vollmacht auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister. Dort wird die Existenz der Vorsorgeregelung auffindbar; die Originalurkunde muss weiterhin sicher aufbewahrt werden.
Häufige Fragen
Verhindert die Vollmacht immer eine Betreuung?
Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen. Reicht sie nicht aus oder bestehen Missbrauchsprobleme, kann das Gericht dennoch tätig werden.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind. Informieren Sie Bevollmächtigte und betroffene Stellen, fordern Sie Originale zurück und ändern Sie Registereinträge.
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Quellen
Passende Themen zu Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und rechtliche BetreuungWenn keine Vollmacht besteht.
- Patientenverfügung formulierenKonkret statt allgemein — sonst wirkungslos.
Häufige Fragen
Verhindert die Vollmacht immer eine Betreuung?
Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen. Reicht sie nicht aus oder bestehen Missbrauchsprobleme, kann das Gericht dennoch tätig werden.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind. Informieren Sie Bevollmächtigte und betroffene Stellen, fordern Sie Originale zurück und ändern Sie Registereinträge.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Vorsorgevollmacht“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.
Fragen zu „Vorsorgevollmacht erstellen“? Wir beraten Sie persönlich.
In einem kostenfreien Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, welcher Schritt jetzt wirklich hilft. Ihr Thema nehmen wir direkt mit in die Vorbereitung.
Kostenfrei und unverbindlich. Wir übergeben nur den Titel dieses Beitrags als Gesprächsanlass – keine Gesundheitsangaben.
