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Ehegattennotvertretung seit 2023

Sechs Monate Vertretung — und ihre engen Grenzen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Seit dem 1. Januar 2023 können nicht getrennt lebende Ehepartner einander in einer akuten gesundheitlichen Situation vorübergehend vertreten, wenn eine Person ihre Gesundheitsangelegenheiten krankheitsbedingt nicht selbst regeln kann. Das ist keine allgemeine Vollmacht.

Welche Entscheidungen sind möglich?

Das Notvertretungsrecht betrifft ausschließlich Gesundheitsangelegenheiten. Der vertretende Ehepartner kann insbesondere:

  • in Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen
  • Behandlungs- und Krankenhausverträge abschließen
  • Behandelnde von der Schweigepflicht entbinden
  • unter engen gesetzlichen Voraussetzungen über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer mitentscheiden

Bankgeschäfte, Versicherungen, Wohnungsangelegenheiten oder allgemeine Vermögenssorge sind nicht umfasst.

Dauer und ärztliche Bescheinigung

Das Recht gilt höchstens sechs Monate. Die Frist beginnt, sobald eine Ärztin oder ein Arzt schriftlich bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen und seit wann. Die vertretende Person erhält eine Bescheinigung und muss schriftlich erklären, dass kein Ausschlussgrund bekannt ist.

Wann gilt es nicht?

Eine Vertretung scheidet insbesondere aus, wenn:

  • die Ehepartner getrennt leben
  • bekannt ist, dass die betroffene Person die Vertretung ablehnt
  • eine einschlägige Vorsorgevollmacht bekannt ist
  • bereits eine rechtliche Betreuung für Gesundheitsangelegenheiten besteht
  • die Sechsmonatsfrist bereits verbraucht ist

Eine passende Patientenverfügung bleibt verbindlich. Der Ehepartner muss den Willen der betroffenen Person umsetzen, nicht die eigenen Vorstellungen.

Häufige Fragen

Gilt das Recht auch für unverheiratete Paare?

Nein. Unverheiratete Partner benötigen eine Vollmacht oder gegebenenfalls eine gerichtliche Betreuung.

Ersetzt die Regel eine Vorsorgevollmacht?

Nein. Sie ist zeitlich und sachlich eng begrenzt. Eine Vorsorgevollmacht kann weitere Lebensbereiche erfassen.

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Quellen

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