Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Eine Demenzdiagnose macht einen Menschen nicht automatisch geschäftsunfähig. Entscheidend ist, ob die Person bei einem konkreten Rechtsgeschäft dessen Wesen, Bedeutung und Folgen verstehen und nach dieser Einsicht handeln kann.
Immer die konkrete Entscheidung betrachten
Die Fähigkeiten können je nach Krankheitsstadium, Tagesform und Komplexität des Geschäfts unterschiedlich sein. Jemand kann einen alltäglichen Einkauf verstehen, mit einem komplizierten Immobilienvertrag aber überfordert sein. Auch eine gerichtlich angeordnete Betreuung führt nicht automatisch zur Geschäftsunfähigkeit.
Nach § 104 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbestimmung ausschließt und nicht nur vorübergehend ist. Eine in diesem Zustand abgegebene Willenserklärung ist grundsätzlich nichtig. Ob diese Voraussetzung vorlag, wird im Streitfall anhand des Zustands zum maßgeblichen Zeitpunkt beurteilt.
Warnzeichen und sinnvolles Vorgehen
Aufmerksamkeit ist geboten, wenn eine Person:
- Zweck und Preis eines Geschäfts nicht erfassen kann
- Folgen unmittelbar wieder vergisst
- sich leicht unter Druck setzen lässt
- widersprüchliche große Zahlungen veranlasst
- Personen oder Vermögenswerte nicht mehr zuordnen kann
Sprechen Sie respektvoll und ohne vorschnelle Entmündigung. Bei wichtigen Geschäften können ärztliche Einschätzung sowie anwaltliche oder notarielle Beratung helfen. Eine ärztliche Bescheinigung entscheidet nicht allein, liefert aber wichtige Tatsachen.
Vorsorgevollmachten sollten möglichst früh errichtet werden, solange die vollmachtgebende Person geschäftsfähig ist. Bei Zweifeln an einer bereits erteilten Vollmacht oder bei Missbrauchsverdacht sollte rasch fachlicher Rat eingeholt werden.
Häufige Fragen
Kann eine Person mit Demenz ein Testament machen?
Das richtet sich nach der besonderen Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung. Bei Zweifeln ist spezialisierte Beratung sinnvoll.
Darf eine Betreuungsperson alles entscheiden?
Nein. Sie darf nur im gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis und nur soweit erforderlich handeln. Wünsche und vorhandene Fähigkeiten bleiben maßgeblich.
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Quellen
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Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Geschäftsfähigkeit Demenz“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.