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Mobilität: Nahverkehr, Parkausweis, Fahrdienste

Freifahrt, Behindertenparkplatz, Krankenfahrten.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Pflegebedürftigkeit oder ein Schwerbehindertenausweis allein verschafft noch keine einheitliche Mobilitätsleistung. Je nach Merkzeichen, Wohnort und Fahrtzweck kommen unterschiedliche Hilfen infrage.

Öffentlicher Nahverkehr

Menschen mit einem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen können ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen und damit den öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich nutzen. Ob die Wertmarke kostenpflichtig oder kostenfrei ist, hängt von weiteren Voraussetzungen ab.

Ist das Merkzeichen B eingetragen, kann eine Begleitperson unentgeltlich mitfahren. Erkundigen Sie sich vor längeren Reisen beim Verkehrsunternehmen, welche Verkehrsmittel und Reservierungen umfasst sind.

Parkausweise

Der blaue EU-Parkausweis wird insbesondere bei Merkzeichen aG oder Bl erteilt. Er ist personenbezogen, nicht an ein bestimmtes Auto gebunden, darf aber nur genutzt werden, wenn die berechtigte Person selbst fährt oder befördert wird.

Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz nicht aus. Erforderlich ist der gültige blaue Parkausweis. Ein orangefarbener Parkausweis kann bestimmten weiteren Personengruppen Parkerleichterungen geben, berechtigt aber nicht zur Nutzung der mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätze.

Fahrdienste und weitere Hilfen

Viele Städte, Landkreise und Wohlfahrtsverbände bieten Behindertenfahrdienste an. Voraussetzungen, Eigenanteile und Fahrtkontingente sind regional verschieden. Ansprechpartner können Sozialamt, Eingliederungshilfe, Kommune oder Pflegestützpunkt sein.

Für medizinisch notwendige Fahrten gelten eigene Regeln der Krankenversicherung. Berufliche oder soziale Teilhabe kann unter Umständen über andere Rehabilitationsträger gefördert werden.

Häufige Fragen

Darf ein Angehöriger den Parkausweis ohne die berechtigte Person nutzen?

Nein. Der Ausweis darf nur für Fahrten verwendet werden, an denen die berechtigte Person beteiligt ist.

Wo beantrage ich den blauen Parkausweis?

Bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Kommune. Benötigt werden regelmäßig Nachweis, Lichtbild und Antrag.

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Quellen

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Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Behindertenparkausweis“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.