Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt sind nicht dasselbe. Das passende Beförderungsmittel richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem medizinischen Bedarf.
Die drei Beförderungsarten
- Krankenfahrt: Taxi, Mietwagen, privater Pkw oder öffentliches Verkehrsmittel ohne medizinische Betreuung.
- Krankentransport: Krankentransportwagen, wenn fachliche Betreuung oder besondere Lagerung notwendig ist.
- Rettungsfahrt: Rettungswagen, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber im Notfall.
Eine Kostenübernahme setzt grundsätzlich voraus, dass die Fahrt mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zusammenhängt und medizinisch zwingend notwendig ist. Reine Fahrten zur Terminvereinbarung, zum Abholen eines Rezepts oder zum Erfragen eines Befunds sind keine Kassenleistung.
Ambulante Behandlung
Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen übernommen. Dazu gehören insbesondere Versicherte mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen. Auch bei bestimmten Serienbehandlungen oder vergleichbar schweren Verläufen kann eine Verordnung möglich sein.
Lassen Sie vor einer planbaren Fahrt ärztlich klären:
- ob eine Verordnung möglich ist
- welches Beförderungsmittel erforderlich ist
- ob die Krankenkasse vorher genehmigen muss
- welcher Eigenanteil anfällt
Die Genehmigungsregeln unterscheiden sich nach Fahrtanlass und Beförderungsmittel. Ein Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung benötigt grundsätzlich eine vorherige Genehmigung, wenn kein Notfall vorliegt.
Häufige Fragen
Wer stellt die Verordnung aus?
In der Regel eine Ärztin oder ein Arzt; unter bestimmten Voraussetzungen sind Verordnungen auch durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
Wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist, sollte dies auf der Verordnung beziehungsweise mit dem Beförderungsunternehmen geklärt werden.
Weiterlesen
- Merkzeichen G, aG, H, B und Bl
- Mobilität: Nahverkehr und Parkausweis
- Verordnung häuslicher Krankenpflege
Quellen
Passende Themen zu Krankenfahrt Genehmigung
- Mobilität: Nahverkehr, Parkausweis, FahrdiensteFreifahrt, Behindertenparkplatz, Krankenfahrten.
- Physio-, Ergotherapie und LogopädieHeilmittel auf Rezept, auch als Hausbesuch.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Krankenfahrt Genehmigung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.