Zum Inhalt springen

Merkzeichen G, aG, H, B und Bl

Welche Vorteile hinter den Buchstaben stehen.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis beschreiben besondere gesundheitliche Voraussetzungen. Sie können Nachteilsausgleiche eröffnen, sind aber nicht mit dem Pflegegrad gleichzusetzen.

Die wichtigsten Merkzeichen

MerkzeichenBedeutungTypische Auswirkung
Gerhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehrmögliche Vergünstigung im Nahverkehr oder Kfz-Steuer
aGaußergewöhnliche GehbehinderungVoraussetzung für den blauen EU-Parkausweis und weitere Mobilitätshilfen
HHilflosigkeit im Alltagbesondere steuerliche und mobilitätsbezogene Nachteilsausgleiche
BBerechtigung zur Mitnahme einer BegleitpersonBegleitperson fährt bei berechtigter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unentgeltlich mit
BlBlindheitbesondere Nachteilsausgleiche, unter anderem bei Mobilität und Steuern

Das Merkzeichen B bedeutet nicht, dass die Person öffentliche Verkehrsmittel nur in Begleitung benutzen darf. Es bestätigt die Berechtigung, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.

Wie werden Merkzeichen festgestellt?

Merkzeichen werden im Verfahren zur Feststellung einer Behinderung von der zuständigen Landesbehörde geprüft. Maßgeblich sind nicht allein Diagnosen, sondern deren dauerhafte funktionelle Auswirkungen. Beschreiben Sie deshalb im Antrag konkrete Einschränkungen: Gehstrecke, Orientierung, Hilfebedarf, Begleitung und Gefahren.

Pflegegrad und Grad der Behinderung verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein hoher Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem bestimmten Merkzeichen – und umgekehrt.

Leistungen gesondert beantragen

Der Eintrag allein löst nicht jede Vergünstigung automatisch aus. Je nach Leistung benötigen Sie zusätzlich etwa ein Beiblatt mit Wertmarke, einen Parkausweis oder einen Antrag beim Finanzamt.

Häufige Fragen

Reicht das Merkzeichen G für einen Behindertenparkplatz?

Nein. Für ausgewiesene Behindertenparkplätze ist grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis erforderlich, meist auf Grundlage von aG oder Bl.

Kann gegen die Ablehnung eines Merkzeichens vorgegangen werden?

Ja. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und Frist im Bescheid und begründen Sie die tatsächlichen Einschränkungen mit geeigneten Unterlagen.

Weiterlesen

Quellen

Passende Themen zu Merkzeichen Schwerbehinderung

Ihr nächster Schritt

Sie wissen jetzt, was bei „Merkzeichen Schwerbehinderung“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:

  1. 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
  2. 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
  3. 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.