Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist. Der GdB beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe – nicht den Pflegebedarf und nicht die Erwerbsfähigkeit.
Antrag richtig vorbereiten
Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde, häufig Versorgungsamt oder Landesamt. Anträge sind vielerorts online möglich. Geben Sie alle länger als sechs Monate bestehenden Gesundheitsstörungen und die behandelnden Stellen an.
Hilfreich sind aktuelle:
- Facharzt- und Krankenhausberichte
- Reha- und Therapieberichte
- Befunde zu Mobilität, Orientierung oder Kommunikation
- vorhandene Bescheide
- konkrete Beschreibung der Einschränkungen im Alltag
Diagnosen allein reichen nicht. Erläutern Sie etwa, welche Gehstrecke möglich ist, wobei Hilfe benötigt wird, wie häufig Beschwerden auftreten und welche Teilhabebereiche betroffen sind.
GdB und Merkzeichen
Die Behörde bewertet die Gesamtauswirkungen nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Einzelwerte werden nicht einfach addiert. Zusätzlich prüft sie beantragte Merkzeichen wie G, aG, H, B oder Bl.
Nach dem Bescheid wird bei GdB 50 oder höher der Ausweis ausgestellt; dafür ist regelmäßig ein Lichtbild nötig. Nachteilsausgleiche wie Wertmarke oder Parkausweis müssen teilweise separat beantragt werden.
Wenn sich der Zustand verändert
Bei wesentlicher Verschlechterung ist ein Neufeststellungs- oder Änderungsantrag möglich. Dabei wird der gesamte Gesundheitszustand neu bewertet; das Ergebnis kann sich auch in anderer Richtung verändern. Prüfen Sie daher Nutzen und Unterlagen sorgfältig.
Häufige Fragen
Ist Pflegegrad 3 automatisch GdB 50?
Nein. Pflegegrad und GdB werden nach verschiedenen gesetzlichen Kriterien beurteilt.
Was tun bei Ablehnung?
Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb der genannten Frist kann Widerspruch eingelegt und nach Akteneinsicht gezielt begründet werden.
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Quellen
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- Merkzeichen G, aG, H, B und BlWelche Vorteile hinter den Buchstaben stehen.
- Pflegekosten in der SteuererklärungAußergewöhnliche Belastungen richtig ansetzen.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Schwerbehindertenausweis“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.