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Vermögenssorge und Rechenschaftspflicht

Dokumentationspflichten für Bevollmächtigte.

Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 31.07.2026

Vermögenssorge kann Bankgeschäfte, Rechnungen, Verträge, Sozialleistungen, Schulden und Steuerangelegenheiten umfassen. Entscheidend ist, ob eine Person als gerichtlich bestellte Betreuungsperson oder aufgrund einer Vollmacht handelt.

Pflichten rechtlicher Betreuer

Der gerichtliche Aufgabenkreis legt fest, was geregelt werden darf. Die betreute Person bleibt Eigentümerin ihres Vermögens. Ihre Wünsche sind zu beachten; Geld darf nicht wie eigenes Vermögen behandelt werden.

Zu Beginn ist regelmäßig ein Vermögensverzeichnis für das Betreuungsgericht zu erstellen. Einnahmen, Ausgaben und Belege müssen geordnet und nachvollziehbar bleiben. Betreuungspersonen mit Vermögenssorge sind grundsätzlich zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet, sofern keine gesetzliche Befreiung greift. Für bestimmte Geschäfte, etwa einzelne Grundstücks- oder Kreditangelegenheiten, kann eine gerichtliche Genehmigung erforderlich sein.

Bevollmächtigte Personen

Eine vorsorgebevollmächtigte Person wird nicht automatisch laufend vom Betreuungsgericht beaufsichtigt. Sie muss dennoch im Interesse und nach den Vorgaben der vollmachtgebenden Person handeln. Aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis können Auskunfts-, Herausgabe- und Rechenschaftspflichten gegenüber der vollmachtgebenden Person oder später den Erben entstehen.

Saubere Organisation schützt alle Beteiligten

  • Eigenes und fremdes Geld strikt trennen.
  • Keine privaten Ausgaben über das betreute Konto abrechnen.
  • Jede größere Zahlung mit Zweck und Beleg dokumentieren.
  • Bargeldübergaben quittieren lassen.
  • Schenkungen nur nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung vornehmen.
  • Kontoauszüge, Bescheide und Verträge geordnet aufbewahren.

Bei Familienkonflikten kann eine Kontrollperson oder geteilte Vollmacht sinnvoll sein.

Häufige Fragen

Darf eine bevollmächtigte Person sich selbst Geld schenken?

Nicht ohne klare rechtliche Grundlage. Insichgeschäfte, Schenkungsbefugnis und Wille der vollmachtgebenden Person müssen geprüft werden.

Muss ein Angehörigenbetreuer Rechnung legen?

Nahe Angehörige können gesetzlich von der laufenden Rechnungslegung befreit sein. Das Gericht kann jedoch Berichte und Nachweise verlangen; sorgfältige Dokumentation bleibt notwendig.

Hinweis: Bei Schenkungen, Immobilien, Unternehmen oder erheblichen Vermögenswerten ist fachkundige Rechts- und Steuerberatung sinnvoll.

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Quellen

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Häufige Fragen

Darf eine bevollmächtigte Person sich selbst Geld schenken?

Nicht ohne klare rechtliche Grundlage. Insichgeschäfte, Schenkungsbefugnis und Wille der vollmachtgebenden Person müssen geprüft werden.

Muss ein Angehörigenbetreuer Rechnung legen?

Nahe Angehörige können gesetzlich von der laufenden Rechnungslegung befreit sein. Das Gericht kann jedoch Berichte und Nachweise verlangen; sorgfältige Dokumentation bleibt notwendig.

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