Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Wer einen Menschen zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegt, kann während der Pflegetätigkeit beitragsfrei gesetzlich unfallversichert sein. Eine gesonderte private Anmeldung oder Beitragszahlung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Unfall mit der versicherten Pflege zusammenhängt.
Voraussetzungen
- mindestens Pflegegrad 2 der gepflegten Person,
- nicht erwerbsmäßige Pflege,
- Pflege in häuslicher Umgebung,
- mindestens zehn Stunden wöchentlich,
- verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage.
Als häusliche Umgebung kann die Wohnung der pflegebedürftigen Person, die Wohnung der Pflegeperson oder der Haushalt einer dritten Person gelten. Die hier beschriebene Absicherung betrifft nicht die private Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Welche Tätigkeiten können versichert sein?
Versichert sein können Tätigkeiten in den gesetzlich relevanten Pflegebereichen, beispielsweise:
- Hilfe bei Mobilität und Transfer,
- Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung,
- pflegerische Betreuung,
- Hilfen beim Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen,
- Haushaltsführung, soweit sie wesentlich der gepflegten Person dient,
- damit unmittelbar zusammenhängende Wege.
Nicht jeder Unfall im selben Haushalt ist ein Pflegeunfall. Entscheidend ist, was die Pflegeperson im Unfallmoment konkret tat und ob diese Handlung der versicherten Pflege zuzurechnen war.
Beispiele zur Abgrenzung
| Situation | Einordnung muss geprüft werden |
|---|---|
| Sturz beim Umsetzen aus dem Bett | unmittelbare Pflegetätigkeit |
| Schnittverletzung beim Zubereiten der Mahlzeit für die gepflegte Person | möglicher Pflegezusammenhang |
| Unfall auf einem notwendigen Weg für die Pflege | Wegebezug prüfen |
| Sturz beim eigenen privaten Putzen | regelmäßig kein Pflegezusammenhang |
| Verletzung während rein privater Freizeit | nicht wegen der Pflege versichert |
Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger.
Was nach einem Unfall zu tun ist
- akute Verletzung medizinisch versorgen lassen,
- in Praxis oder Klinik ausdrücklich auf den Pflegeunfall hinweisen,
- Datum, Uhrzeit, Ort und genaue Tätigkeit notieren,
- Zeugen und Fotos sichern, wenn sinnvoll,
- Pflegekasse und zuständigen Unfallversicherungsträger kontaktieren,
- bei Arbeitsunfähigkeit auch den eigenen Arbeitgeber informieren.
Bei schweren Verletzungen oder längerer Behandlung kann ein Durchgangsarzt zuständig sein. Der Unfallversicherungsträger prüft von Amts wegen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Wer ist zuständig?
In den meisten nicht landwirtschaftlichen Privathaushalten ist der kommunale Unfallversicherungsträger des Bundeslands zuständig. Bei landwirtschaftlichen Haushalten kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig sein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Übersicht der regionalen Träger bereit.
Muss ich mich vorher anmelden?
Der gesetzliche Schutz entsteht grundsätzlich kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Trotzdem ist es wichtig, dass die Pflegeperson bei der Pflegekasse korrekt erfasst und der Pflegeumfang nachvollziehbar dokumentiert ist. Klären Sie Unklarheiten vor einem Unfall.
Prävention im Pflegealltag
- Transfertechniken in einem Pflegekurs lernen,
- rutschfeste Schuhe tragen,
- Bett- und Arbeitshöhe anpassen,
- Lifter und Rutschbrett fachgerecht nutzen,
- Stolperstellen beseitigen,
- keine schweren Transfers allein erzwingen,
- bei Überforderung professionelle Hilfe organisieren.
Häufige Fragen
Kostet die gesetzliche Unfallversicherung Beiträge?
Für die nicht erwerbsmäßige häusliche Pflegeperson ist der Schutz beitragsfrei.
Bin ich auch bei der Pflege eines Nachbarn versichert?
Eine Verwandtschaft ist nicht zwingend. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Ist jeder Weg zur Apotheke versichert?
Nein. Es muss ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Pflegetätigkeit bestehen. Anlass und Zweck des Weges sollten dokumentiert werden.
Was ist bei einem Unfall zuerst wichtig?
Medizinische Versorgung und eine genaue, zeitnahe Dokumentation des Pflegezusammenhangs.
Weiterlesen
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
- Überlastung rechtzeitig erkennen
- Transferhilfen im Pflegealltag
Quellen
Passende Themen zu Unfallversicherung Pflegeperson
- Rentenbeiträge für pflegende AngehörigeWann die Pflegekasse in Ihre Rente einzahlt.
- Angehörige als ArbeitgeberMinijob, Sozialabgaben, Haftung bei Betreuungskräften.
Häufige Fragen
Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.
Kann ich mir eine Auszeit nehmen?
Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Unfallversicherung Pflegeperson“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.