Stand: Juli 2026 · Fachlich geprüft am 30.07.2026
Wer eine Beschäftigung wegen Angehörigenpflege aufgibt oder unterbricht, kann unter bestimmten Voraussetzungen während der nicht erwerbsmäßigen Pflege in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sein. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse oder die andere zuständige Stelle. Der Schutz entsteht jedoch nicht allein dadurch, dass Angehörigenpflege geleistet wird.
Voraussetzungen
Nach § 26 Abs. 2b SGB III sind insbesondere erforderlich:
- Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie bezieht Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege oder gleichartige Leistungen.
- Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung.
- Der Umfang beträgt mindestens zehn Stunden pro Woche.
- Die Pflege verteilt sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage.
- Die Pflegeperson war unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversicherungspflichtig oder bezog eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.
Pflegezeiten für mehrere pflegebedürftige Personen können für den Mindestumfang zusammengezählt werden.
Warum die unmittelbare Vorversicherung wichtig ist
Die Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen soll eine bestehende Absicherung fortführen. Wer vor Beginn der Pflege weder versicherungspflichtig beschäftigt war noch eine entsprechende Entgeltersatzleistung bezog, erfüllt diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.
Der genaue Start der Pflegetätigkeit ist deshalb wichtig. Dokumentieren Sie:
- letzten Beschäftigungstag,
- Beginn der regelmäßigen Pflege,
- Beginn der Pflegebedürftigkeit oder Leistungsgewährung,
- zeitliche Überschneidungen,
- weitere Beschäftigungen oder Leistungen.
Was die Pflegekasse wissen muss
Fordern Sie den Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson an und geben Sie wahrheitsgemäß an:
- durchschnittliche Wochenstunden,
- regelmäßige Pflegetage,
- weitere Pflegepersonen,
- Erwerbstätigkeit,
- vorherige Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung,
- Pflege weiterer Personen.
Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und meldet die Versicherung. Bewahren Sie die Mitteilung auf und kontrollieren Sie, ob Beginn und Ende stimmen.
Unverbindliche Anfrage
Hinweis: Der folgende Text ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Seit [Datum] pflege ich [Name, Versichertennummer] nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung für durchschnittlich [Zahl] Stunden an [Zahl] Tagen pro Woche. Unmittelbar davor war ich [versicherungspflichtig beschäftigt/Bezieherin oder Bezieher von ...]. Bitte prüfen Sie meine Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b SGB III und senden Sie mir einen schriftlichen Nachweis.
Bedeutet Versicherung automatisch Arbeitslosengeld?
Nein. Die Versicherungspflicht kann Anwartschaftszeiten sichern, ist aber nur ein Teil der Voraussetzungen für Arbeitslosengeld. Bei einem späteren Antrag prüft die Agentur für Arbeit unter anderem:
- erfüllte Anwartschaftszeit,
- Arbeitslosmeldung,
- Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt,
- Eigenbemühungen,
- Umfang der weitergeführten Pflege.
Wer wegen fortbestehender Pflege überhaupt keine Beschäftigung aufnehmen kann, steht dem Arbeitsmarkt möglicherweise nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Planen Sie deshalb vor Ende der Pflege, wie eine Ersatzversorgung bei Arbeitsaufnahme aussehen kann.
Pflegeunterstützungsgeld
Auch während des Bezugs von Pflegeunterstützungsgeld kann nach § 26 SGB III Versicherungspflicht bestehen, wenn unmittelbar davor Versicherungspflicht oder ein Anspruch auf laufende Entgeltersatzleistung bestand. Diese kurzfristige Absicherung ist von der längerfristigen Versicherung als Pflegeperson zu unterscheiden.
Wann endet die Absicherung?
Mögliche Gründe sind:
- Ende der Pflegetätigkeit,
- Unterschreiten des zeitlichen Mindestumfangs,
- Wegfall der häuslichen Pflege,
- Ende des Leistungsanspruchs der gepflegten Person,
- Tod der gepflegten Person,
- andere vorrangige Versicherungspflicht.
Änderungen sind der Pflegekasse unverzüglich mitzuteilen.
Häufige Fehler
- davon ausgehen, Renten- und Arbeitslosenversicherung hätten identische Voraussetzungen,
- Beginn der Pflege nicht eindeutig dokumentieren,
- frühere Versicherungslücke übersehen,
- mehrere Pflegepersonen oder gepflegte Personen nicht angeben,
- Versicherung mit einem garantierten Arbeitslosengeldanspruch verwechseln,
- Verfügbarkeit für eine spätere Arbeitsaufnahme nicht planen.
Häufige Fragen
Muss ich vorher Arbeitnehmer gewesen sein?
Erforderlich ist grundsätzlich eine unmittelbar vorausgehende Versicherungspflicht oder der Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III. Das kann im Einzelfall genauer geprüft werden müssen.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Pflegekasse, das private Pflegeversicherungsunternehmen oder die gesetzlich benannte zuständige Stelle.
Darf ich neben der Pflege arbeiten?
Eine anderweitige Versicherungspflicht kann der Versicherung als Pflegeperson vorgehen. Lassen Sie die konkrete Konstellation von Pflegekasse und Agentur für Arbeit prüfen.
Wo sehe ich, ob ich gemeldet wurde?
Fordern Sie eine schriftliche Mitteilung der Pflegekasse an. Bei Unklarheiten kann auch die Agentur für Arbeit den Versicherungsverlauf prüfen.
Weiterlesen
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate Freistellung
- Beruf und Pflege vereinbaren
Quellen
Passende Themen zu Arbeitslosenversicherung Pflegezeit
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate FreistellungVoraussetzungen, Antrag und Kündigungsschutz.
- Rentenbeiträge für pflegende AngehörigeWann die Pflegekasse in Ihre Rente einzahlt.
Häufige Fragen
Bin ich als pflegende Angehörige abgesichert?
Ja. Bei mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, dazu besteht Unfallversicherungsschutz.
Kann ich mir eine Auszeit nehmen?
Ja, über Verhinderungspflege für stundenweise oder mehrtägige Vertretung und über Kurzzeitpflege für vollstationäre Betreuung auf Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Die Pflegezeit erlaubt bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung, die Familienpflegezeit bis zu 24 Monate Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden.
Ihr nächster Schritt
Sie wissen jetzt, was bei „Arbeitslosenversicherung Pflegezeit“ gilt. So kommen Sie konkret weiter:
- 1Pflege-Check starten12 Fragen, danach Ihre Ansprüche im Überblick.
- 2Kostenlose Beratung buchen30 Minuten mit einer Pflegeberaterin, §7a SGB XI.
- 3Pflegegrad beantragenAntrag, Begutachtung und häufige Fehler.